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Gut versorgt: 100 Jahre Durchgangsarztverfahren
Unfallchirurgie gehört zu den Kernkompetenzen von Durchgangsärztinnen und -ärzten. © Getty Images/mediaphotos

Gesundheitsschutz : Gut versorgt: 100 Jahre Durchgangsarztverfahren

Das Durchgangsarztverfahren wurde vor hundert Jahren eingeführt. Seitdem entscheiden Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte über die Behandlung nach einem Arbeits- oder Wegeunfall.

Die große Mehrheit der Arbeits- und Wegeunfälle geht glimpflich aus. Zu den häufigen Verletzungen zählen unter anderem kleine Schnittverletzungen oder Bänderdehnungen. Auf die Notversorgung durch Ersthelfende folgt in diesen Fällen das sogenannte Durchgangsarztverfahren. Rund 3,2 Millionen Mal wird es laut Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) pro Jahr eingeleitet – erstmals gab es das sogenannte D-Arzt-Verfahren 1921.

Historie

Der Begriff „Durchgangsarzt“ wurde erstmalig am 29. November 1921 in der Reichsversicherungsordnung benutzt. Wie es zu diesem Begriff kam und warum das Verfahren eingeführt wurde, ist nicht genau überliefert. Vermutlich spielte jedoch das Unglück von Oppau zwei Monate zuvor eine Rolle, wo bei der Explosion eines Silos 559 Menschen starben und viele weitere verletzt wurden.

Melanie Wendling, Abteilungsleiterin Gesundheit und Rehabilitation in der Hauptabteilung Versicherung und Leistungen bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), hat sich für das Fachmedium DGUV Forum näher mit der Historie befasst.

Adressen im Unternehmen aushängen

Führungskräfte sollten die Beschäftigten darüber aufklären, dass sie nach einem Arbeits- oder Wegeunfall eine Durchgangsärztin oder ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen sollten. Das kann etwa während einer Schulung zum Verhalten in Notfällen erfolgen.

Da D-Ärztinnen und D-Ärzte den Unfall für die gesetzliche Unfallversicherung dokumentieren, spielen sie auch eine wichtige Rolle bei der Frage, wer die Behandlungskosten übernimmt. In Unternehmen und Einrichtungen sollten die Informationen, wo sich die nächsten Praxen befinden, leicht zugänglich sein – zum Beispiel auf einem Aushang stehen.

Eine Datenbank mit Kontakt zu D-Ärztinnen und D-Ärzten steht Ihnen online unter lviweb.dguv.de zur Verfügung.

Freie Wahl der medizinischen Ansprechperson

Die verletzten Personen müssen sich aber nicht an die genannten Praxen wenden, sondern können ihren Arzt oder ihre Ärztin frei wählen. Dann ist es wichtig, dass sie bei der ausgewählten Praxis darauf achten, dass diese den Zusatz „Durchgangsarzt“ führt. Nur dann kann der Unfallversicherungsträger nach Prüfung auch die Kosten übernehmen. Dies gilt auch für mögliche Spätfolgen eines Arbeitsunfalls

Eine D-Ärztin oder einen D-Arzt sollen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall die bestmögliche medizinische 
Versorgung sicherstellen. Sie übernehmen im Behandlungsablauf als Generalistinnen und Generalisten eine Lotsenfunktion: Sie bestimmen darüber, ob die Heilbehandlung in der Hausarztpraxis durchgeführt wird oder wegen der Art oder Schwere der Verletzung eine besondere Behandlung erforderlich ist.

Das können sie deshalb so gut entscheiden, weil sie besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin mitbringen. So sind sie in der Lage, die Art und Schwere einer Verletzung bestmöglich zu beurteilen.

Eine Ärztin unterhält sich mit einer Frau
Eine Durchgangsärztin im Gespräch mit einer Patientin. Sie erläutert ihr die beste Behandlungsmethode nach einem Unfall. © Getty Images/kupicoo

Auf Unfallmedizin spezialisiert

Die medizinischen Fachkräfte sind dann aufzusuchen, wenn die Verletzung über den Unfalltag hinaus die Arbeitsfähigkeit verhindert oder die Behandlung mehr als eine Woche dauert. In vielen Fällen reicht es, wenn sich die Unfallverletzten von ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin behandeln lassen. D-Ärztinnen und -Ärzte kon­trollieren dann nur noch den Heilverlauf.

In komplizierteren oder besonders schweren Fällen behandeln sie selbst. Weil es zu ihrer Ausbildung gehört, die Facharztbezeichnung „Orthopädie und Unfallchirurgie“ zu erwerben, würden sie zum Beispiel einen Knochenbruch selbst behandeln. In jedem Fall informieren sie die zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft.

Fragen und Antworten zu Arbeitsunfällen und D-Arztverfahren

In welchen Fällen ist das Durchgangsarztverfahren anzuwenden?

Der D-Arzt oder die D-Ärztin sind aufzusuchen, wenn:

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,
  • die Behandlung mehr als eine Woche andauert, Heil- und Hilfsmittel verordnet wurden oder wenn es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Bei isolierten Augen- und Hals-Nasen-Ohren-Verletzungen geht es dagegen direkt in eine Facharztpraxis. Das gilt ebenso bei Zahnverletzungen.

Wer stellt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) aus?

Dies übernimmt der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin. Behandelt nicht eine Fachkraft des Durchgangsarztverfahrens den Fall, kann sie dennoch die AU-Bescheinigung ausstellen. Das geht allerdings nur, wenn die zu behandelnde Person nicht am selben Tag den weiterbehandelnden Arzt oder die weiterbehandelnde behandelnde Ärztin aufsuchen kann.

Wann Arbeitsunfall der zuständigen Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft melden?

Bei tödlichen Arbeitsunfällen ist der Unfallversicherungsträger direkt zu informieren, ebenso bei Unfällen mit schwerwiegenden Folgen. Ansonsten sind Unfälle meldepflichtig, wenn Personen dadurch mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden. Die Meldung hat innerhalb von drei Kalendertagen nach dem Unfalltag zu erfolgen.

Wer ist für die Meldung eines Arbeitsunfalls zuständig?

Unternehmerinnen und Unternehmer beziehungsweise Bevollmächtigte. Die Arbeitsunfallanzeige benötigt aber auch vom Personal- oder Betriebsrat eine Unterschrift.

Wer wird außerdem über Arbeitsunfälle informiert?

Neben dem Betriebs- oder Personalrat sind dies die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Auch das Amt für Arbeitsschutz bekommt eine Kopie. Die verletzte Person kann auf eigenen Wunsch ebenfalls eine Durchschrift erhalten.