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Vor UV-Strahlung schützen, hellem Hautkrebs vorbeugen
In Kabinen von Fahrzeugen sind die Beschäftigten vor der solaren UV-Strahlung geschützt. © Adobe Stock/benjaminnolte

Gesundheitsschutz : Vor UV-Strahlung schützen, hellem Hautkrebs vorbeugen

Beschäftigte, die viel im Freien arbeiten, unterschätzen leicht die schleichende Gefahr der Sonne. Hautkrebs kann eine langfristige Folge sein.

Pullover aus, kurze Hose an. Ein allzu verständlicher Automatismus, wenn die Sonne im Sommer heiß vom Himmel brennt. Auch kommunale Straßenwärterinnen und Straßenwärter, die zu dieser Jahreszeit Straßenbeläge ausbessern oder Grün an Straßen schneiden, möchten diesem Impuls folgen.

Doch das birgt gleich mehrere Gefahren. „Beschäftigte müssen bei Arbeiten an der Straße unbedingt ihre Warnkleidung anbehalten“, sagt Christian Grunwaldt, Leiter des Sachgebiets Straße, Gewässer, Forsten, Tierhaltung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Außerdem ist im Sommer die solare UV-Strahlung besonders hoch. Sie kann die Haut massiv schädigen – die Folgen reichen von vorzeitiger Hautalterung bis hin zu Hautkrebs.

Heller Hautkrebs als Berufskrankheit

Doch dieses Risiko unterschätzen Beschäftigte und auch Führungskräfte oft. Das liegt auch daran, dass die Schäden durch UV-Strahlung selten direkt zu sehen sind. Kurzfristig tritt allenfalls Sonnenbrand auf. „Hautkrebs entsteht aber nicht von heute auf morgen, sondern entwickelt sich über Jahre“, sagt Claudine Strehl, Leiterin des Bereichs Strahlung beim Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA).

Besonders der helle Hautkrebs werde unterschätzt. In seiner Form als Plattenepithelkarzinom war er 2020 die am häufigsten angezeigte Berufskrankheit in der Bauwirtschaft und im Bereich der baunahen Dienstleistungen. Wie stark ihre Beschäftigten betroffen sind und wie sie geschützt werden können, halten Führungskräfte in der Gefährdungsbeurteilung fest.

Kopfbedeckungen mit Nackenschutz gehören zur Ausrüstung für Beschäftige zum Schutz gegen UV-Strahlung.
Bei der Kopfbedeckung ist ein Nackenschutz wichtig. © DGUV/Bellwinkel

Nach dem TOP-Prinzip vor Sonne schützen

Nach dem sogenannten STOP-Prinzip werden Präventionsmaßnahmen ergriffen. Weil eine Substitution (S) der Sonnenstrahlung nicht möglich ist, sind zunächst technische Maßnahmen (T) zu ergreifen. Dazu gehört es zum Beispiel, Maschinen mit Arbeitskabinen einzusetzen oder die Arbeits- und Pausenbereiche – etwa mittels Sonnenschutz – so einzurichten, dass die Beschäftigten keiner direkten Sonne ausgesetzt sind.

Im kommunalen Straßenbetriebsdienst ist das allerdings oft nur schwer umsetzbar. Leichter lassen sich organisatorisch (O) die Arbeits- und Pausenzeiten anpassen. Tätigkeiten in der Sonne sollten Vorgesetzte in die frühen Morgenstunden legen und die Mittagspause nach Möglichkeit ausweiten. Denn zwischen 11 und 15 Uhr ist die UV-Strahlung am höchsten. „Zumindest sollte versucht werden, in dieser Zeit keine Arbeiten in der Sonne durchzuführen“, rät Grunwaldt.

Lange Kleidung und geeignete Kopfbedeckung

Außerdem sind Arbeitgebende verpflichtet, langärmlige Oberteile und lange Hosen als Arbeitskleidung zu stellen. Weil bereits Baumwolle schützt, muss es auch nicht zwingend Kleidung mit speziellem UV-Schutz sein. Zu den personenbezogenen Maßnahmen (P) zählen etwa Kopfbedeckungen. „Schirmmützen sind zwar beliebt, haben aber den Nachteil, dass sie den Nacken und die Ohren nicht schützen“, gibt Grunwaldt zu bedenken. Hüte mit Nackenschutz und Krempe seien daher besser.

Sonnenbrillen müssen hingegen nur Arbeitgebende stellen, deren Angestellte lange in die Sonne blicken müssen. Dort, wo Beschäftigte Schutzbrillen tragen, sollten Unternehmen Modelle mit UV-Filter wählen. Das trifft etwa beim kommunalen Straßenbetriebsdienst zu, wenn Grünflächen zu mähen oder Leitpfosten frei zu schneiden sind.

Gut zu wissen

Regelmäßige Vorsorgeunter­suchungen anbieten

  • Beschäftigte, die im Freien arbeiten, haben Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen
  • Kriterien dafür sind: Beschäftigte müssen mindestens eine Stunde zwischen 11 und 16 Uhr an mehr als 50 Tagen zwischen April und September im Freien tätig sein
  • Unternehmen sind verpflichtet, betroffenen Beschäftigten die Untersuchung beim betriebsärztlichen Dienst anzubieten, Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung

Mehr über medizinische Vorsorge für Beschäftigte, die im Freien arbeiten, erfahren: Arbeitsmedizinische Regel AMR 13.3 

Persönliche Schutzmaßnahmen wie lange Kleidung, Nackenschutz und Sonnencreme kommen zum Einsatz, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht genügend greifen.
Bei der Arbeit im Freien steht Eincremen erst am Ende einer langen Kette von Maßnahmen zum Schutz vor gefährlicher UV-Strahlung der Sonne. © DGUV/Bellwinkel

Checkliste: Vor UV-Strahlung bei der Arbeit schützen

1. Technisch

  • UV-Schutz am Arbeitsplatz mit Sonnensegeln und -schirmen sowie Überdachungen ermöglichen
  • Schattige Pausenbereiche einrichten

2. Organisatorisch

  • Arbeitszeiten, wenn möglich, anpassen. ­Morgens und abends ist die UV-Strahlung geringer, mittags am höchsten. ­Längere Mittagspausen sind daher sinnvoll
  • Bei PSA wie Schutzbrillen auf UV-Filter achten
  • Arbeitskleidung zur ­Verfügung stellen, bei ­Bedarf auch mit speziellem UV-Schutz
  • Geeignetes Sonnenschutzmittel bereitstellen

3. Personenbezogen

  • Luftdurchlässige Kleidung: lange Hosen, langärmlige Oberteile, Kopfbedeckung mit Krempe
  • Sonnenschutzmittel auf ungeschützte Stellen auftragen
  • Sonnenbrille mit ­Tönung und UV-Schutz und andere PSA tragen

Sonnenschutzmittel als letzte Wahl

Sonnenschutzmittel stehen übrigens bei den Maßnahmen am Ende der Kette – schon allein, weil viele Beschäftigte das regelmäßige Ein- und Nachcremen lästig finden und daher darauf verzichten. Aber auch langärmlige Kleidung stößt bei vielen auf Ablehnung.

Führungskräfte sollten daher in Unterweisungen immer wieder auf die Gefahren durch UV-Strahlung verweisen und praxisnah erklären, wie sich Beschäftigte schützen können. Außerdem kann es helfen, Sicherheitsbeauftragte einzuspannen, die vorbildhaft zeigen, wie Prävention aussieht.

Info

Mit der Publikation „Arbeiten unter der Sonne“ der DGUV noch besser über Sonnenschutz informiert sein.

In der Freizeit weiter schützen

Durch den Klimawandel wird sich die Gefährdung durch UV-Strahlung weiter verstärken – und immer mehr Beschäftigte betreffen. Zum Beispiel bei Waldarbeiten: In den Wäldern haben Trockenheit und Stürme immer mehr Freiflächen und Lichtungen entstehen lassen. Dadurch sind Beschäftigte der Landesforsten nicht mehr so gut durch das Grün der Bäume vor der Sonne geschützt, zumal, wenn sie neu pflanzen. „Wir verstärken künftig die Präventionsarbeit zum UV-Schutz bei Landesforsten, aber auch in Pflanzenschulen“, sagt Grunwaldt.

Doch alle Bemühungen im Beruf reichen nicht, wenn sie nicht im Privaten fortgesetzt werden. „Berufliche Prävention hilft nur teilweise, wenn sich die Menschen in der Freizeit oder im Urlaub ungeschützt in die Sonne begeben“, warnt Claudine Strehl vom IFA. Auch dafür können Führungskräfte sensibilisieren.