Link to header
Gute BEM-Praxis hat viele Vorteile
Unternehmen können aus BEM-Verfahren in der Belegschaft lernen und den betrieblichen Arbeitsschutz grundlegend verbessern. © istock/zoranm

Arbeitssicherheit : Gute BEM-Praxis hat viele Vorteile

Erfolgt Wiedereingliederung gewissenhaft, lassen sich Erkenntnisse für den Arbeitsschutz ableiten, wie Prof. Dr. Katja Nebe erläutert.

Fallen Mitarbeitende gesundheitlich länger aus, könnte das ein Hinweis auf einen Mangel im Arbeitsschutz sein. Wie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) deshalb mit dem Arbeitsschutz verbunden werden sollte, damit setzt sich Prof. Dr. Katja Nebe im „Werkbuch BEM“ auseinander. Sie hat an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit inne.

Prof. Dr. Katja Nebe, Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Prof. Dr. Katja Nebe, Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg © Markus Scholz

Frau Prof. Nebe, was haben BEM und Arbeitsschutz miteinander zu tun?

Beides dient dazu, arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Beschäftigte gesund arbeiten können. Und sie müssen jene Lücken im Arbeitsschutz schließen, die Langzeiterkrankungen verursacht haben. Im Ergebnis der jeweiligen Analysen sind Maßnahmen zu treffen, um Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Rechtlich sind BEM und Arbeitsschutz allerdings unterschiedlich verankert.

Inwiefern?

Die Pflichten zum Arbeitsschutz werden vielerorts konkretisiert: im Arbeitsschutzgesetz, in Spezialgesetzen, in untergesetzlichen Vorgaben sowie in Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung. Behörden achten darauf, dass die Pflichten eingehalten werden. Diese Durchsetzungshebel fehlen beim BEM. Die Pflicht des Arbeitsgebers zum BEM ist im Sozialgesetzbuch verankert, im neunten Buch, dem Buch für das Rehabilitationsrecht. Dass BEM tatsächlich stattfindet, hängt auch von betrieblichen Vertretungen ab, wie Betriebs- und Personalrat oder der Schwerbehindertenvertretung, und von der betroffenen Person. Inzwischen werden allerdings die Rehabilitationsträger gesetzlich stärker in die Pflicht genommen, BEM-Prozesse anzustoßen.

Was können Arbeitgebende tun, um aus BEM-Verfahren zu lernen?

Beim BEM-Verfahren wird ja stets nach Antworten gesucht, wie die eingetretene Arbeitsunfähigkeit überwunden und langfristig vermieden werden kann. Im Idealfall wird dabei eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert, die bereits für den konkreten Arbeitsplatz erstellt wurde. Dafür müssen die Gesundheitsrisiken ermittelt werden, die mit der Beschäftigung verbunden sind. Daraus werden Schutzmaßnahmen abgeleitet. Ein Wiedereingliederungsprozess ohne aktualisierte Gefährdungsbeurteilung ist nicht sinnvoll. Denn die Nachteile gescheiterter Rückkehrversuche wirken meist stärker und das Risiko, dass Beschäftigte weiter ausfallen, steigt.

Das heißt, durch BEM sollten Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet werden – welche können das sein?

Genau, ein aufmerksamer BEM-Prozess führt meist auch zu wertvollen Erkenntnissen, wie sich der Arbeitsschutz optimieren lässt. In der Regel lassen sich aus einem BEM-Verfahren Erkenntnisse für die gesamte Abteilung oder den ganzen Betrieb gewinnen. Und ebenso zeigen gehäuft auftretende BEM-Verfahren in bestimmten Bereichen an, dass es Lücken in der Prävention gibt. Das können ganz unterschiedliche Dinge sein. Etwa ein unzureichender Schutz vor schlechtem Führungsverhalten. Oder dass es eine ungesunde Pausenkultur gibt. Oder aber, dass Lasten falsch gehoben werden.