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Unterweisung: Tipps für Führungskräfte
Die Ergonomie an Bildschirmarbeitsplätzen kann Gegenstand von Unterweisungen sein. © Getty Images/alvarez

Arbeitssicherheit : Unterweisung: Tipps für Führungskräfte

Beschäftigte müssen unterwiesen werden. Die folgenden Tipps helfen Führungskräften, dass dabei ein Mehrwert für alle entsteht.

Führungskräfte haben einige Aufgaben und Pflichten, um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Unternehmen oder in der Einrichtung zu gewährleisten. Dazu gehört es, Beschäftigte zu unterweisen – und zwar regelmäßig. Das legt das Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG) fest. Hier heißt es:

  • Die Beschäftigten müssen während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterwiesen werden.
  • Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
  • Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen.
  • Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein.
  • Die Unterweisung muss erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

Jugendarbeitsschutzgesetz bei Unterweisung beachten

Auch die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ fordert eine regelmäßige Unterweisung, und zwar mindestens jährlich.  Bei Jugendlichen gilt nach Jugendarbeitsschutzgesetz sogar eine kürzere Frist, nämlich mindestens halbjährlich.

Für die Unterweisung sind per Gesetz die Unternehmerinnen und Unternehmer selbst verantwortlich. Sie können diese Pflicht aber auf von ihnen beauftragte Personen übertragen. Das sind in der Regel die direkten Vorgesetzten der Beschäftigten.

Klicktipp

DGUV Information 211-005 „Unterweisung – Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes

Unterwiesene Beschäftigte arbeiten besser

Der Pflicht zur Unterweisung nachzukommen, bringt Unternehmen einige Vorteile. Denn gut unterwiesene Beschäftigte sind über alle Maßnahmen informiert, die für störungsfreie Arbeitsabläufe wichtig sind. Die Wahrscheinlichkeit für Unfälle und Fehler sinkt, wodurch die Qualität der Arbeitsergebnisse gesichert ist. Zudem fallen Beschäftigte seltener aus.

Unterweisungsthemen: Welche Inhalte gehören in die Unterweisung?

Laut Arbeitsschutzgesetz müssen Unterweisungen auf den spezifischen Arbeitsplatz und die jeweilige Arbeitsaufgabe ausgerichtet sein. Das heißt, es gibt für Unterweisungen keine Blaupause, die in jeder Einrichtung, in jedem Betrieb angewendet werden kann.

Hilfreiche Orientierung bietet die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG und § 3 DGUV Vorschrift 1). Die ermittelten Risiken und Schutzmaßnahmen sollten Gegenstand von Unterweisungen sein. Je nach Arbeitsplatz und Tätigkeit können beispielsweise folgende Unterweisungsthemen relevant sein:

  • Ergonomie an Bildschirmarbeitsplätzen
  • Maschinen, Anlagen, Werkzeuge
  • psychische Belastung
  • Gefahrstoffe
  • persönliche Schutzausrüstung
  • Heben und Tragen
  • betriebliche Hygiene
  • Hautschutz und -pflege
  • Lärm
  • Strom
  • Verkehrssicherheit
  • Absturzsicherung

Darüber hinaus gibt es Themen, die in allen Unternehmen und Einrichtungen eine Rolle spielen und daher in einer Unterweisung behandelt werden müssen. Dazu gehören: Brandschutz, Erste Hilfe sowie das richtige Verhalten in Notfällen wie Brände oder Unfälle.

Unterweisung im Homeoffice

Auch im Homeoffice darf auf die Unterweisung nicht verzichtet werden. Führungskräfte müssen Beschäftigte, die zu Hause arbeiten, unterweisen. Dabei sollten die Führungskräfte auf die Arbeitsgestaltung und den Arbeitsplatz in den heimischen vier Wänden eingehen, zum Beispiel auf ergonomische Gesichtspunkte wie Mobiliar und Anordnung der Arbeitsmittel.

Ebenfalls sollten Führungskräfte über die Bedeutung von Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit sprechen und die Beschäftigten darin bestärken, im Privatbereich mit mehr Eigenverantwortung auf ihre Sicherheit und Gesundheit zu achten.

Klicktipps

Tipps für gute Unterweisungen: Das sollten Führungskräfte beachten

1.     Vormittags und in der Wochenmitte

Zu Beginn und am Ende der Woche ist die Motivation vieler Beschäftigter eher niedrig, ebenso an jedem Tag kurz vor Feierabend. Deshalb sollten Führungskräfte Unterweisungen auf Dienstag oder Mittwoch und in den Vormittag legen.

2. Am Arbeitsplatz

Unterweisungen fruchten besonders gut, wenn sie direkt am Arbeitsplatz der Beschäftigten durchgeführt werden. Das Gelernte können Beschäftigte sofort aktiv umsetzen.

3. Beschäftigte selbst aktiv werden lassen

Persönliche Schutzausrüstung anlegen, Sicherheitseinrichtungen an Maschinen verwenden, Bürostuhl einstellen: Wie Beschäftigte dies richtig machen, können Führungskräfte in einer Unterweisung erklären. Noch besser ist es, die richtigen Handgriffe vorzuführen – und noch besser, Beschäftigte sie selbst durchführen zu lassen. Denn: Inhalte mit gleich mehreren Sinnen zu erfahren, verankert sie besser im Gedächtnis. Statt nur zuzuhören, sollten Beschäftigte bei der Unterweisung daher zum Ausprobieren ermuntert werden.

Außerdem besteht in manchen Fällen sogar die Pflicht zu praktischen Übungen. Zum Beispiel zur Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen.

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4. Persönlichen Nutzen betonen

Damit eine Unterweisung erfolgreich ist, sollte sie beim individuellen Erleben der Beschäftigten ansetzen und den persönlichen Nutzen von Arbeitsschutz vermitteln. Das gelingt am besten im gemeinsamen Austausch.

Im Gespräch mit den Beschäftigten können Führungskräfte persönlichen und arbeitsplatzspezifischen Problemen auf die Spur kommen. Mit vorbereiteten Fragen bringen Vorgesetzte ihre Beschäftigten dazu, von ihren Erfahrungen im Arbeitsalltag zu berichten. Was ist Ihnen im Arbeitsalltag wichtig? Was brauchen Sie, um die Aufgaben bewältigen zu können? Was nervt oder bringt Probleme?

5. Glaubwürdigkeit vermitteln

Zur Unterweisung gehören Anweisungen, wie sich die Beschäftigten zu verhalten haben. Damit es glaubwürdig ist, dass diese sinnvoll und wichtig sind, sollten Führungskräfte mit gutem Beispiel vorangehen. Sie selbst sollten sich an die geltenden Regeln halten.

6. Wirksamkeit der Anweisungen nachprüfen

Führungskräfte müssen ein Auge darauf haben, ob die Beschäftigten die Unterweisungsinhalte im Arbeitsalltag umsetzen. Dabei können sie auch mit anderen Vorgesetzten oder Sicherheitsbeauftragten zusammenarbeiten. Damit die Inhalte nachvollziehbar und für alle transparent sind, ist eine Dokumentation der Unterweisungen verpflichtend.