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Jetzt bewerben – Bundesteilhabepreis 2025
Der Bundesteilhabepreis will zeitgemäße digitale Mitgestaltungsmöglichkeit für Menschen mit Behinderungen fördern. © AdobeStock / Halfpoint

Arbeitssicherheit : Jetzt bewerben – Bundesteilhabepreis 2025

Der Bundesteilhabepreis 2025 zeichnet Konzepte aus, die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderung fördern.

Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt am Alltags- und Arbeitsleben teilnehmen können. Damit sie digitale Angebote barrierefrei nutzen können, müssen diese oft erst angepasst werden. Neben klaren technischen Regeln und benötigten Programmen sind hier auch die Innovation und der Ideenreichtum von Menschen aus der Praxis gefragt. Sie können ihre Ideen beim Bundesteilhabepreis 2025 vorstellen – bis zum 20. Dezember 2024 werden noch Bewerbungen angenommen.

Vorbildliche Konzepte aus der Praxis gesucht

2025 vergibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum sechsten Mal den Bundesteilhabepreis. Das diesjährige Schwerpunktthema ist „DIGITALISIERUNG INKLUSIV – digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an Bildung und Arbeit“ und zielt darauf ab, Menschen mit Behinderung eine umfassende, zeitgemäße digitale Mitgestaltungsmöglichkeit zu bieten.

Der Fokus liegt darauf, inklusive digitale Zugänge für mehr soziale Teilhabe ohne Ausgrenzung zu schaffen. Dazu zählen etwa barrierefreie Apps, Tools oder andere Informations- und Kommunikationstechnologien. Auch innovative digitale Vorkehrungen zur barrierefreien Digitalisierung in Bildungseinrichtungen und/oder am Arbeitsplatz können als Projekt eingereicht werden.

Ausgezeichnet werden Praxisbeispiele oder Modellprojekte, deren Konzepte auf den inklusiven Sozialraum bzw. bundesweit in Kommunen oder Regionen übertragen werden können. Bewertet werden dabei die aktive Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen (Participation) bei Konzeption, Entwicklung und Bewertung, Zugänglichkeit (Accessibility) zu digitalen Technologien und die Nutzbarkeit (Usability) mit geringem Anpassungs- und Kostenaufwand. Die eingereichten Konzepte sollen zum Nachahmen und Übernehmen anregen.

Wer kann sich bewerben?

Teilnehmen kann, wer sich in den Bereichen Bildung und Arbeit für digitale Teilhabe einsetzt und einfach anwendbare, konkrete Strategien erarbeitet hat, die Bildungsträger, Arbeitgebende, Unternehmen und Dienstleister, Verbände und Vereine, Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie Kommunen und Regionen nutzen können.

Informationen zum Bundesteilhabepreis

Die Bewertungskriterien im Einzelnen und weitere Informationen finden Interessierte auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.

Was können Teilnehmende gewinnen?

Der erste Platz wird mit 10.000 Euro ausgezeichnet, 5.000 Euro bekommt der zweite Platz und 2.500 Euro gehen an Platz Nummer drei.

Welche Fristen gelten?

Abgabeschluss ist der 20. Dezember 2024. Die Preisverleihung findet im 2. Quartal 2025 in Berlin statt.