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Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (e.V.) bemüht, ihre Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 18.02.2021) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website https://topeins.dguv.de.

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 18.02.2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

  • Seit Februar 2021 werden barrierefreie PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt. Ältere PDF-Dokumente und E-Papers sind noch nicht vollumfänglich auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt.
  • Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Der Text der Webseiten zur Erklärung zur Barrierefreiheit, zum Feedback-Mechanismus sowie das Inhaltsverzeichnis sowie Erläuterungen zur Website sind nach BITV 2.0 noch nicht in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Webseiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
  • Alternativen für die Bewegungsaktivierung liegen nicht vor.

Gebärdentelefon und Service für hörgeschädigte und gehörlose Bürger/-innen

Wenn Sie als gehörlose/r oder hörgeschädigte/r Bürger/-in Fragen zu den Themen der Gesetzlichen Unfallversicherung haben, nutzen Sie am besten unser Gebärdentelefon mittels Videotelefonie im Internet. So können Sie einfach und direkt und ohne zusätzliche Software/Downloads bei uns anrufen. Sie benötigen nur ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Tablet oder Smartphone) und einen uneingeschränkten Internetzugang. Unsere gehörlosen Mitarbeiter/-innen beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Gebärdensprache. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Gebärdentelefon: https://www.gebaerdentelefon.de/dguv

Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.

Informationen in Leichter Sprache

Wir werden erklären in Leichter Sprache:
Was auf unseren Seiten steht.
Und wie Sie Inhalte finden.
Und erklären Ihnen die Barrierefreiheit dieser Seite.

Herzlich willkommen auf der Internet-Seite:
top eins.

Auf dieser Internet-Seite stehen Informationen für:
Führungskräfte im öffentlichen Dienst.
Zum öffentlichen Dienst gehören zum Beispiel:

    • Stadt-Verwaltungen
    • Behörden
    • Ämter

Führungskräfte sollen dafür sorgen,

    • dass sich die Beschäftigten am Arbeitsplatz wohlfühlen.
    • dass die Beschäftigten am Arbeitsplatz gut arbeiten können.
    • dass der Arbeitsplatz sicher ist und keine Unfälle passieren.

Tipps und Informationen

Führungskräfte müssen immer gut informiert sein.
Auf dieser Internet-Seite stehen
Informationen und Tipps für Führungskräfte.
Zum Beispiel:

  • Was können wir tun,
    damit am Arbeitsplatz keine Unfälle passieren?
  • Was können wir tun, damit die Beschäftigten gesund bleiben?
  • Was können wir tun, damit Beschäftigte gut arbeiten?
  • Was können wir tun, damit Beschäftigte
    mit den Anforderungen bei der Arbeit gut zurechtkommen.

Weitere wichtige Informationen

Auf dieser Internet-Seite stehen auch:

  • Informationen über wichtige
    neue Vorschriften und Gesetze.
  • Informationen darüber,
    wie Führungskräfte gut auf ihre eigene Gesundheit achten.

Magazin für Führungskräfte
Diese Internet-Seite gehört zu einem Magazin.
Das Magazin heißt auch: top eins.
Das Magazin erscheint 4 Mal im Jahr.

Einige Unfallkassen
verschicken das Magazin an ihre Mitglieder.
Unfallkassen sind Unfall-Versicherungen für die Arbeit.
Alle Betriebe und Einrichtungen
müssen Mitglied in einer Unfallkasse sein.
Das Magazin ist kostenlos.

Wer macht die Internet-Seite und das Magazin?
Die Internet-Seite und das Magazin sind von der DGUV.
DGUV ist kurz für:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.
Die DGUV ist ein Verband.
Die Mitglieder vom Verband sind
Berufs-Genossenschaften und Unfallkassen.

Mehr Infos über die DGUV gibt es
auf der Internet-Seite von der DGUV.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.

Öffentliche Stellen haben diesen Text:

  • auf ihren Internet-Seiten.
  • in ihren Apps.
    Apps sind Programme fürs Handy.

Öffentliche Stellen arbeiten für
ein Bundesland oder für die Bundesregierung.
Sie bekommen Geld vom Staat.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:

  • Ämter und Behörden
  • Verwaltungen von Städten und Gemeinden
  • Polizeistellen

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite oder die App?
  • Wo können Sie sich beschweren, wenn es Barrieren gibt?

Warum gibt es die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Alle Menschen sollen Internet-Seiten und Apps
gut nutzen können.

Deshalb sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
Das heißt:

Es soll keine Hindernisse geben.
Zum Beispiel für:

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.

In Deutschland ist es seit September 2020 so:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit:

So steht es:

  • im Behindertengleichstellungsgesetz.
    Man sagt kurz: BGG
  • in der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung.
    Man sagt kurz: BITV 2.0

Diese Internet-Seite ist von der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
ist eine öffentliche Stelle.
Deshalb gibt es auf dieser Internet-Seite
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Erklärung zur Barrierefreiheit: Informationen in Leichter Sprache

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internet-Seite: www.topeins.dguv.de.
Die Internet-Seite ist von der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit
wurde am 18. Februar 2021 geschrieben.

Die Internet-Seite wurde auf Barrierefreiheit geprüft.
Grundlage für die Prüfung waren die Vorgaben in der BITV 2.0.

Welche Barrieren gibt es auf dieser Internet-Seite?
Auf der Internet-Seite gibt es PDF-Dokumente.
Seit dem Frühjahr 2021 ist es so:
Die PDF-Dokumente auf der Internet-Seite sind barrierefrei.
Viele PDF-Dokumente haben wir aber
vor dem Frühjahr 2021 auf die Internet-Seite gestellt.
Diese PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.

Auf der Internet-Seite gibt es Bilder und Grafiken.
Bei einigen Bildern und Grafiken fehlen Alternativtexte.
Alternativtexte sind wichtig für Menschen mit einer Sehbehinderung.
Zum Beispiel für blinde Menschen.
Wir ergänzen die fehlenden Alternativtexte.

Manche Funktionen auf der Internet-Seite
können durch Bewegung gesteuert werden.
Zum Beispiel:
Sind Sie mit einem Handy auf der Internet-Seite?
Dann können Sie das Handy drehen und
die Internet-Seite dreht sich auch.
Man nennt das: Bewegungs-Aktivierung.
Wollen Sie das nicht?
Dann müssen Sie diese Funktionen abschalten.

Informationen in Gebärdensprache

Informationen in Gebärdensprache gibt es am Gebärdentelefon.
Das Gebärdentelefon ist ein Video-Telefon im Internet.
Hier beantworten wir alle Fragen in Gebärdensprache.
Das ist die Internet-Seite vom Gebärdentelefon:
www.gebaerdentelefon.de/dguv

Zu diesen Zeiten erreichen Sie das Gebärdentelefon.
Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr.

Informationen in Leichter Sprache

Auf der Internet-Seite gibt es Informationen in Leichter Sprache.
Die Informationen in Leichter Sprache sind auf dieser Internet-Seite: www.topeins.dguv.de/leichte-sprache

Probleme mit der Internet-Seite melden

Haben Sie Probleme mit dieser Internet-Seite?
Oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit?
Schreiben Sie eine E-Mail an:
barrierefreiheit@dguv.de

Haben Sie uns ein Problem mit der Internet-Seite gemeldet?
Und lösen wir das Problem nicht?
Dann können Sie sich bei der Schlichtungsstelle melden.
Die Schlichtungsstelle hilft uns dann, uns zu einigen.
Die Schlichtungsstelle ist kostenlos.

Schreiben Sie eine E-Mail an die Schlichtungsstelle.
Die E-Mail-Adresse ist:
info@schlichtungsstelle-bgg.de

Mehr Informationen über die Schlichtungsstelle gibt es auf dieser Internet-Seite.
Die Internet-Seite ist nicht in Leichter Sprache.


Weitere Infos haben wir hier für Sie:
Informationen in Leichter Sprache

Anker Gebärdensprache

Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

Weitere Informationen zu „top eins“ finden Sie hier. Die Filme in Deutscher Gebärdensprache (DGS) erklären Ihnen unsere Aufgaben sowie die Inhalte unserer Internetseite. Außerdem erhalten Sie Informationen zur Barrierefreiheit dieses Webauftrittes und Hinweise zur Navigation.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 18.02.2021 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartner/-innen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: barrierefreiheit@dguv.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufrieden stellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de