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Corona-Infektion im Betrieb: Wichtige Hinweise für Führungskräfte
Führungskräfte sollten die Beschäftigten über den Versicherungsschutz bei einer COVID-19-Erkrankung informieren. © AdobeStock/nito

Recht : Corona-Infektion im Betrieb: Wichtige Hinweise für Führungskräfte

Berufskrankheit oder Arbeitsunfall: Wann ist eine Corona-Infektion im Betrieb ein Fall für die Versicherung?

Wie sollen Führungskräfte verfahren, wenn sich jemand bei der Arbeit mit dem Corona-Virus angesteckt hat? Antworten liefert eine Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Corona-Infektion: Berufskrankheit oder Arbeitsunfall?

  • Eine COVID-19-Erkrankung kann bei Beschäftigten im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und in Laboren als Berufskrankheit anerkannt werden.
  • In allen anderen Branchen kann eine Erkrankung als Arbeitsunfall gewertet werden.

In jedem Fall sollten Beschäftigte ihren Arbeitgebenden melden, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie sich im Betrieb mit Corona infiziert haben. Führungskräfte sollten die Beschäftigten über den Versicherungsschutz informieren, zum Beispiel per E-Mail oder einen Aushang.

Klicktipp

Erfahren Sie mehr über COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall.

Wann ist eine Infektion meldepflichtig?

Arbeitgebende, Krankenkassen sowie Ärztinnen und Ärzte müssen COVID-19-Fälle an die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weiterleiten, wenn

  • der oder die Versicherte an COVID-19 erkrankt ist
  • eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen ist
  • es bei der Arbeit zu einem intensiven Kontakt mit einer infizierten Person oder einem größeren Infektionsausbruch kam
  • bei Arbeitsunfällen muss die Erkrankung zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tode geführt haben

Auch wenn die Infektion mit dem Corona-Virus bei Beschäftigten zunächst symptomlos verläuft, sollten Führungskräfte sicherstellen, dass alle Informationen, die mit der Infektion zusammenhängen, dokumentiert werden. Diese Daten helfen der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft, falls es nach einiger Zeit doch zu einer schweren Erkrankung kommen sollte. Eine Möglichkeit hierfür ist die Dokumentation im Verbandbuch oder Meldeblock.