topeins 1/2021

Folgen Sie uns auf: Zum Lüften Fenster und am besten auch Türen weit öffnen. Räume regelmäßig lüften. Frequenz mit CO 2 -Timer App festlegen. Faustregel Besprechungsräume: alle 20 Minuten lüften (im Herbst für 5, im Winter für 3 Minuten). Vor und nach der Nutzung für 15 Minuten lüften. Die Lüftung in Sanitärräumen dauerhaft laufen lassen. Raumlufttechnische Anlagen zwei Stunden vor und nach, sowie während der Benutzung des Gebäudes betreiben. Infektionsschutzgerechtes Lüften: ARBEITSSCHUTZ IST GESUNDHEITSSCHUTZ. Für branchenspezifische Standards und mehr Informationen wenden Sie sich an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse: dguv.de/corona Umluftgeräte wie Klimageräte, Heizlüfter oder Ventilatoren nur in Innenräumen mit Einzel- belegung betreiben. Zusätzlich ausgiebig lüften. Mobile Raumluftreiniger nur ergän- zend zum Fensterlüften verwenden. Zu Beschaffung, Nutzung und Wartung fachlichen Rat einholen. Zur CO 2 -Timer App Ausgabe 26.10.2020 www.dguv.de/publikationen webcode: p021587 www.dguv.de webcode: p021607 JETZT BESTELLEN Fensteranhänger

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