topeins 1/2022

1 | 2022 top eins Teilnahmebedingungen: Veranstalter der Verlosung ist Raufeld Medien GmbH (nachfolgend: Veranstalter). Teilnah- meberechtigt sind ausschließlich volljährige natürliche Personen mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland. Die Teilnahme an der Verlosung ist kostenlos. Beschäftigte des Veranstalters, der DGUV sowie der Berufsgenossenschaf- ten und Unfallkassen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Unter mehreren richtigen Einsendungen entscheidet das Los. Nach der Gewinnermittlung wird die Gewinnerin oder der Gewinner per Mail gebeten, Namen und Anschrift mitzuteilen. Der Gewinn wird per Post zugeschickt. Die Kosten der Zusendung des Gewinns übernimmt der Veranstalter. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verlosung zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Eine Barauszahlung von Sachpreisen erfolgt nicht. Datenschutzhinweis: Verantwortlich ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Glinkastr. 40, 10117 Berlin, dguv.de ; unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie über datenschutzbeauftragter@dguv.de . Alle weiteren Datenschutzhinweise finden Sie unter topeins.dguv.de/datenschutz. B eruflich, aber auch im privaten Umfeld hatte Thorsten Krings immer wieder mit Opfern sexu- eller Grenzverletzungen zu tun. Das zeigte dem Hochschulprofessor, wie wichtig in solchen Fällen klare Prozesse und Verantwortlichkeiten im Unterneh- men sind. In seinem Buch geht er auf den rechtlichen Rahmen und mögliche Schutzkonzepte ein. Herr Krings, wie sollte eine Führungskraft reagieren, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter zu ihr kommen und von einer sexuellen Grenzverletzung berichten? Ganz wichtig ist, das Gespräch anzuneh- men. Die Führungskraft ist meist in der schwierigen Situation, dass sie nicht nur die Betroffene oder den Betroffenen im Teamhat, sondern auch die beschuldig- te Person. Für diese muss zunächst die Unschuldsvermutung gelten. Ein Spa- gat, denn natürlichmöchten Vorgesetzte empathisch reagieren. Sie müssen beide Seiten im Blick behalten. Deshalb ist es sowichtig, dass es eine unabhängige An- sprechperson gibt, an die sich Opfer zu- nächst wenden können. Jemanden, der nicht sachlich aufklärenmuss, sondern Partei ergreift und unterstützend berät. Meist ist diese Ansprechperson die Gleichstellungsbeauftragte … Das sehe ich kritisch, weil das schnell den Blick verengt. Nicht immer bege- hen Männer die Taten. Meiner Meinung nach ist es daher besser, wenn es nie- derschwellige Angebote gibt, bei denen sich Betroffene Ansprechpersonen des eigenen Geschlechts aussuchen kön- nen. Denn alle können Opfer und alle können Täter sein. Was sind die größten Stolperfallen für Führungskräfte im Gespräch mit Opfern und Tatverdächtigen? Beim Opfer ist das größte Risiko, dass man unterschätzt, in welcher emotio- nalen Lage sich diese Person befindet. Nehmen wir an, eine Frau ist von einem Mann unsittlich berührt worden. Für sie geht mit der Tat auch ein Kontrollver- lust einher. Es gibt daher Fälle, in denen Opfer sagen, sie wollen nicht offiziell darüber reden. Beim Tatverdächtigen wiederum ist es sehr abhängig davon, auf welcher Hierarchieebene wir uns be- finden. Je höher diese ist, desto genauer ist das weitere Vorgehen zu überlegen – auch um das Opfer zu schützen. Zum Schutz gehört die Vertraulichkeit. Wie lassen sich Gerüchte verhindern und eine womöglich damit einhergehende Lagerbildung im Team? Sobald Gerüchte in der Welt sind, lässt sich eine Lagerbildung nicht mehr un- terbinden. Wichtig ist deshalb, vorher alle Beteiligten darauf hinzuweisen, wie wichtig Diskretion ist. In den meisten Fällen sexueller Grenzverletzungen gibt es weder Beweise noch Zeugen. Es steht Wort gegen Wort. Wenn ich also Dinge nach außen trage, kann es passieren, dass ich später wegen Verleumdung oder übler Nachrede angezeigt werde. Die diskrete Behandlung des Themas ist daher für alle Beteiligten wichtig. Die Bewertung eines Vorfalls ist für Führungskräfte nicht immer leicht. Mit wem können sie sich austauschen? Mit einem Anwalt beziehungsweise der Rechtsabteilung. Diese kann die ju- ristische Seite am besten einschätzen und ist es gewohnt, Dinge vertraulich zu behandeln. Mit Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz umzugehen, ist für Führungskräfte nicht leicht. Autor Prof. Dr. Thorsten Krings gibt Hilfestellung. „Alle können Opfer sein“ Das Buch „Sexuelle Grenzverletzungen am Arbeitsplatz“ ist im Verlag Springer Gabler erschienen. Wir verlosen zwei Exemplare. Wenn Sie mitmachen möchten, schreiben Sie uns bis zum 12. April 2022 eine E-Mail mit dem Betreff „Verlosung topeins 1/22“ an verlosung-topeins@dguv.de Stephanie Trenz Machen Sie mit bei der Verlosung SERVICE 29

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