topeins 2/2022

GESUND BLEIBEN 27 2 | 2022 top eins P ullover aus, kurze Hose an. Ein allzu verständlicher Automatis- mus, wenn die Sonne im Som- mer heiß vom Himmel brennt. Auch kommunale Straßenwärterinnen und Straßenwärter, die zu dieser Jahres- zeit Straßenbeläge ausbessern oder Grün an Straßen schneiden, möchten diesem Impuls folgen. Doch das birgt gleich mehrere Gefahren. „Beschäf- tigte müssen bei Arbeiten an der Straße unbedingt ihre Warnkleidung anbehalten“, sagt Christian Grun- waldt, Leiter des Sachgebiets Straße, Gewässer, Forsten, Tierhaltung der Deutschen Gesetzlichen Unfallver- sicherung (DGUV). Außerdem ist im Sommer die solare UV-Strahlung be- sonders hoch. Sie kann die Haut mas- siv schädigen – die Folgen reichen von vorzeitiger Hautalterung bis hin zu Hautkrebs. Heller Hautkrebs als Berufskrankheit Doch dieses Risiko unterschätzen Be- schäftigte und auch Führungskräfte oft. Das liegt auch daran, dass die Schäden durch UV-Strahlung selten direkt zu se- hen sind. Kurzfristig tritt allenfalls Son- nenbrand auf. „Hautkrebs entsteht aber nicht von heute auf morgen, sondern ent- wickelt sich über Jahre“, sagt Claudine Strehl, Leiterin des Bereichs Strahlung beim Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA). Besonders der helle Hautkrebs wer- de unterschätzt. In seiner Form als Plat- tenepithelkarzinom war er 2020 die am häufigsten angezeigte Berufskrankheit in der Bauwirtschaft und imBereich der baunahen Dienstleistungen. Wie stark ihre Beschäftigten betroffen sind und wie sie geschützt werden kön- nen, halten Führungskräfte in der Ge- fährdungsbeurteilung fest. Nach dem sogenannten STOP-Prinzip werden Prä- ventionsmaßnahmen ergriffen. Weil eine Substitution (S) der Sonnenstrah- lung nicht möglich ist, sind zunächst technischeMaßnahmen (T) zu ergreifen. Dazu gehört es zumBeispiel, Maschinen mit Arbeitskabinen einzusetzen oder die Arbeits- und Pausenbereiche – etwamit- tels Sonnenschutz – so einzurichten, dass die Beschäftigten keiner direkten Sonne ausgesetzt sind. Im kommunalen Straßenbetriebsdienst ist das allerdings oft nur schwer umsetzbar. Leichter lassen sich organisatorisch (O) die Arbeits- und Pausenzeiten anpas- sen. Tätigkeiten in der Sonne sollten Vor- gesetzte in die frühen Morgenstunden legen und die Mittagspause nach Mög- lichkeit ausweiten. Denn zwischen Beschäftigte, die viel im Freien arbeiten, unterschätzen leicht das Risiko durch die Sonne. Führungskräfte sollten darüber aufklären, dass langfristig Hautkrebs drohen kann – und die Prävention stärken. VON JÖRN KÄSEBIER In Kabinen von Fahrzeu- gen sind die Beschäf- tigten vor der solaren UV-Strahlung geschützt. Adobe Stock/benjaminnolte Bei der Kopfbedeckung ist ein Nackenschutz wichtig. DGUV/Bellwinkel »

RkJQdWJsaXNoZXIy NTMzMTY=