topeins 3/2022

IMPRESSUM topeins 5. Jahrgang, erscheint vier Mal im Jahr, Entgelt für den Bezug der Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten // Internetadresse: topeins.dguv.de // Herausgegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV), Vorsitzende des Vorstandes: Volker Enkerts, Manfred Wirsch, Hauptgeschäftsführung: Dr. Stefan Hussy, Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Telefon: 030 13001-0, Fax: 030 13001-9876, E-Mail: info@dguv.de , Internet: dguv.de, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE123382489, Vereinsregister-Nr.: VR 751 B beim Amtsgericht Charlottenburg // Chefredaktion: Stefan Boltz (verantwortlich), Kathrin Baltscheit (Stellvertretung), Susan Haustein, DGUV // Redaktionsbeirat: Renate Bantz, Gregor Doepke, Prof. Dr. Frauke Jahn, Dirk Lauterbach, Stefan Mühler, Ina Neitzner, Meike Nohlen, Jana Philipp, Kirsten Wasmuth, Dr. Martin Weber, Dr. Sigune Wieland, Dr. Thorsten Wiethege, Dr. Monika Zaghow, Holger Zingsheim // Verlag: Raufeld Medien GmbH, Paul-Lincke-Ufer 42/43, 10999 Berlin, raufeld.de, Telefon: 030 695 6650, Fax: 030 695 665 20, E-Mail: redaktion-topeins@dguv.de , Projektleitung: Nina Koch, Jana Gering, Redaktion: Jana Illhardt (Ltg.), Jörn Käsebier, Isabelle Rondinone, Grafik: Andreas Stark (Ltg.), Petra Bohnet, Iris Lutterjohann // Druck: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42–50, 47608 Geldern // Aboservice für Adressänderungen, Abbestellungen u. Ä.: topeins.dguv.de/kontakt/aboservice // Titelbild dieser Ausgabe: Adobe Stock/Esther Hildebrandt // Stand dieser Ausgabe: 30.08.2022 // Die nächste Ausgabe erscheint am 06.12.2022. Liebe Leserinnen und Leser, alle Beschäftigten haben ein Recht darauf, vor Benachteiligungen geschützt zu werden. Das Gesetz schützt vor Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Identi- tät und des Geschlechts sowie einer Behinderung. Doch dieses Recht wird auch imArbeitsleben immer wieder missachtet. Eine gelebte Präventions- kultur ist ein wichtiger Baustein, um bereits im Vorfeld für Diskriminie- rung zu sensibilisieren – und so Vorfälle zu verhindern. Bei der Umsetzung kommt es entscheidend auf die Führungskräfte an. Sie müssen klare Haltung zeigen und Vorbilder sein – und sie können Veränderun- gen im eigenen Haus vorantreiben. Bereits im Be- werbungsverfahren und bei der Einstellung neuer Beschäftigter gilt es, Benachteiligung auszuschließen. Diversityfreundliche Unternehmen und Einrichtungen verbessern zudem ihre Chancen, dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen. In unserer Titelgeschichte zeigt ein Beispiel aus Berlin, wie Unternehmen und Einrichtungen in die- sen Prozess einsteigen können. Dem Thema Inklusion haben wir einen Extra-Beitrag gewidmet. Darin gehen wir besonders auf den Arbeitsschutz ein. Am Beispiel des Land- schaftsverbands Rheinland wird deutlich, wie etwa eine inklusive Gefähr- dungsbeurteilung dazu beiträgt, Barrieren für Beschäftigte mit Behinde- rung abzubauen. Ihre Chefredaktion Bereits im Bewer- bungsverfahren und bei Neueinstellungen gilt es, Benachteili- gung auszuschließen. 2 EDITORIAL top eins 3 | 2022

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