topeins 1/2023

Sind heute ausreichend Ersthelfende im Betrieb ? Seit immer mehr Beschäftigte hybrid arbeiten, wird die Antwort auf diese Frage zur organisatorischen Herausforderung. Wie sich das Problem lösen lässt. VON JÖRN KÄSEBIER H ände in die Brustmitte legen, nach unten drücken. 30 Mal Herzdruckmassage. Dann zwei- mal Beatmung. Dabei eine Sekunde lang Luft in den Mund einblasen. Und von vorne. So langewiederholen, bis die Aus- bilderin zufrieden ist. Nach Desinfektion der Silikonpuppe, Phantom genannt, ist der Nächste an der Reihe und versucht ebenfalls, die Übung bestmöglich umzu- setzen. Ein solches Training der Herz- Lungen-Wiederbelebung ist zentraler Bestandteil eines Lehrgangs zur Ersten Hilfe, wie ihn betriebliche Ersthelfende zur Ausbildung absolvieren. Im Alltag haben sie glücklicherweise nur selten mit lebensbedrohlichen Situationen wie Herzinfarkten zu tun. Wahrscheinlicher ist es, dass die Lehr- gangsteilnehmenden in ihren Unter- nehmen und Einrichtungen zum Bei- spiel Schnittwunden versorgen oder Verbände anlegen. Auch wenn es nicht um Leben und Tod geht, ist die Hilfe im- mer wertvoll: „Eine gute Erstversorgung ist die Basis dafür, dass die Heilung ge- lingt“, sagt Dr. Isabella Marx, Leiterin des Fachbereichs Erste Hilfe der DGUV. Diese Rückmeldung bekomme der Fachbereich von den Reha-Einrichtun- gen, die die Verletzten nach Arbeitsun- fällen weiter behandeln. Arbeitgebende haben eine Fürsorge- pflicht gegenüber ihren Beschäftigten. Das schließt auch die Erste Hilfe am Ar- beitsplatz mit ein. Das Arbeitsschutzge- setz und die DGUV Vorschrift 1 „Grund- sätze der Prävention“ sehen vor, dass für diese Fälle Ersthelfende ernannt werden. Zudem sind laut Arbeitsstät- tenverordnung Einrichtungen und Mit- tel der Ersten Hilfe in Unternehmen und Einrichtungen vorzuhalten. Die Pflicht, die Erste Hilfe zu organi­ sieren, können Arbeitgebende zum Teil an Führungskräfte delegieren. Doch selbst wenn dies im Betrieb anders gehandhabt wird, sollten Führungskräf- te wissen, wie die Erste Hilfe vor Ort or- ganisiert ist – und dafür Sorge tragen, dass auch ihre Beschäftigten unterwie- sen sind. Dazu gehört, dass jeder weiß, wer die Ersthelfenden sind und wo sich die Verbandkästen finden. Dass es Letz- tere gibt, sollten Führungskräfte über- prüfen. Ebenso, dass Verletzungen ord- nungsgemäß dokumentiert werden. Nur dann lässt sich bei möglichen gesund- heitlichen Spätfolgen ein Zusammen­ hang zum Unfall herstellen. Datenschutz beachten Die Dokumentation kann auf Papier oder elektronisch erfolgen – wichtig ist, dass der Datenschutz gewahrt bleibt. Das bedeutet, dass Verband­ bücher nicht mehr wie früher üblich in jedem Verbandkasten offen vorge­ halten werden dürfen. Stattdessen führt zum Beispiel eine befugte Person an zentraler Stelle die Dokumentation. Oder es wird ein Meldeblock verwen- det, dessen Seiten einzeln abgerissen werden können. Fünf Jahre lang ist die Dokumentation aufzubewahren. Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ schreibt vor, wie viele Ersthelfende in Unternehmen und » VERANTWORTLICH FÜHREN 17 1 | 2023 top eins vorbereitet

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