topeins 1/2023

Bei Herzstillstand oder plötzlichem Kammerflimmern ist schnelle Hilfe lebensentscheidend. Gelingt es inner- halb der ersten drei Minuten, eine Herz-Lungen-Wiederbelebung zu starten und Schocks mit einem Auto- matisierten Externen Defibrillator (AED) zu geben, steigen die Überlebens­ chancen der Betroffenen deutlich. AED sind weder für bestimmte Branchen noch ab einer bestimmten Betriebs­ größe vorgeschrieben. Doch Unfall­ kassen und Berufsgenossenschaften werben für eine freiwillige Anschaffung: „Sie sind der beste Standard und für die Gesellschaft ein Gewinn“, sagt Dr. Isabella Marx, Leiterin des Fach­ bereichs Erste Hilfe der DGUV. Ersthelfende schulen Sie empfiehlt AED vor allem Unterneh­ men und Einrichtungen mit gefährdetem Personal und Publikumsverkehr. Eine besondere Gefährdungslage, etwa durch elektrischen Strom, kann ebenfalls für eine Anschaffung sprechen. Gerade wenn ein Rettungsdienst voraussichtlich mehr als zehn Minuten bis zum Eintref­ fen im Unternehmen braucht, können AED einen Unterschied machen. Damit der Einsatz im Ernstfall reibungs- los funktioniert, sollten Unternehmen und Einrichtungen, die über einen oder mehrere AED verfügen, ihre Ersthelfen- den in der Bedienung unterweisen. Der Umgang mit dem AED ist darüber hinaus fester Bestandteil der Erste-­ Hilfe-Fortbildung. Betriebsanweisung erstellen Bei Einführung eines AED ist es wichtig, einen geeigneten Standort für das Gerät festzulegen und ihn ausreichend zu beschildern. Das Rettungszeichen E010 weist auf die Geräte hin. Zudem sollte ihr Standort im Flucht- und Rettungs- plan vermerkt sein und eine Person benannt werden, die sich um Wartung und Pflege des Gerätes kümmert. Schließlich braucht es eine Betriebsan­ weisung. Die DGUV hat eine Mustervor­ lage erstellt, die der DGUV Information „Automatisierte Defibrillation im Rah- men der betrieblichen Ersten Hilfe“ an- gehängt ist – ebenso wie eine Checkliste zur Einführung eines AED im Betrieb. Hilfe bei Wiederbelebung nach Herzstillstand Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) können Leben retten. Sie sind nicht vorgeschrieben. Warum Führungskräfte dennoch die Anschaffung anregen sollten. VON JÖRN KÄSEBIER AED im Unternehmen: dguv.de Webcode: d1028611 picture alliance/Rupert Oberhäuser | Rupert Oberhäuser VERANTWORTLICH FÜHREN 19 1 | 2023 top eins

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