topeins 3/2023

mit den Rettungskräften funktioniert. Zugleich wurde die technische Seite er- probt, etwa die Nutzung der Funkgeräte für die Verbindung zum lokalen Rathaus und zur Leitstelle des Kreises (→siehe In- terview auf Seite 11 ) . Wie lange die Beschäftigten der Verwal- tungen brauchen, um vor Ort einzutref- fen und den NIP hochzufahren, war Teil der Übung im Januar 2023. „Wir hatten mit zwei Stunden kalkuliert. Tatsächlich hat es aber nur 50 bis 60 Minuten ge- dauert, bis die Notfall-Infopunkte hoch- gefahren waren“, sagt Katharina Schro- er. Doch nicht alles klappte auf Anhieb. So zeigte sich, dass die Leitungen der Ordnungsämter nicht am Krisenstab teilnehmen und parallel die NIP leiten konnten: „Der Betrieb der Notfall-Info- punkte benötigt eine eigene Leitung.“ Genau für diese Lektionen braucht es die Übungen. Eine Wiederholung ist daher geplant. Krisenstrukturen werden im Notfall auf verschiedenen Verwaltungsebenen ein- berufen. Für den Krisenstab des Kreises sind allein rund 70 Personen einge- plant, die abwechselnd im Schicht- dienst arbeiten. Hinzu kommen die „Stäbe für außergewöhnliche Ereignisse (SAE)“ in den einzelnen Kommunen. Ob diese eingerichtet werden, wird je nach Lage entschieden. Wie sie zusammen- gesetzt sind, hängt auch von der Art der Katastrophe ab. Vertreten sind die von der Krise betroffenen Fachbereiche, ne- ben demOrdnungsamt zumBeispiel Ge- sundheit und Soziales, Verkehr oder das Veterinäramt. In der Regel sitzt die Fachbereichslei- tung im Krisenstab, aber auch andere Führungskräfte können sich einbrin- gen – etwa in einer Leitungsfunktion der Koordinierungsgruppe Stab (KGS), die rund um die Uhr die geschäfts- führende Stelle des Krisenstabs stellt. „Führungskräfte sind im Katastrophen- fall mit ihren Fähigkeiten besonders ge- fragt: Sie können in komplexen Situa- tionen unter Zeitdruck koordinieren, Verantwortung übernehmen und Ent- scheidungen treffen“, sagt Katharina Schroer. Bei aller Vorbereitung – im Notfall ist Improvisationstalent gefragt Auch beim Aufbau von Krisenbewälti- gungsstrukturen können Beschäftigte mitwirken und über ihr Tätigkeitsfeld hinaus Aufgaben übernehmen. „Solche Extraaufgaben in der Krisenvorbereitung bieten gerade für Nachwuchs-Führungs- kräfte Chancen. Sie können sich einbrin- gen und Neues ausprobieren, zum Bei- spiel dieWeiterentwicklung des Services eines Bürgertelefons für akute Gefähr- dungslagen“, sagt Schroer. Im Ernstfall ist auch Improvisationstalent gefragt. Denn Katastrophen halten sich nicht an Pläne – und können auch am frühen Sonntagmorgen eintreten. STROMAUSFALL Pflichten von Unternehmen und Einrichtungen 1 Stromausfälle und andere Notfallsituationen sind bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und von Evakuierungsplänen zu berücksich- tigen. 2 Die möglichen Folgen von Stromausfällen variieren je nach Branche und Unternehmen, sind bei zum Beispiel einem Betriebshof anders als in der Verwaltung. Die kon- kreten Maßnahmen unterscheiden sich daher. 3 Die Vorkehrungen, die zu treffen sind, können baulich, technisch oder organisatorisch sein. Beispiele sind der Aufbau von Vorräten, etwa an Dieselkraftstoff, die Anschaffung von Notstromaggregaten und die Einteilung von Personal für den Krisenfall. Welche es für welche Unternehmen und Einrichtungen sind, wird zum Teil im Vorschriften- und Regelwerk konkretisiert, etwa in mehreren Arbeitsstättenverord- nungen. Auswahl von Vorschriften: unfallkasse-berlin.de Webcode: ukb1202 12 top eins 3 | 2023 TITELTHEMA Ein wichtiger Teil der Übung: der Check, wie die Kommuni- kation an den NIP funktioniert Kreis Borken

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