topeins 3/2023

VERANTWORTLICH FÜHREN 23 3 | 2023 top eins D en Katastrophenschutz kennt Ralf Fischer von mehreren Sei- ten: als Direktor eines Amtsge- richts in Nordrhein-Westfalen und als Stadtbrandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr. Für sein Buch „Rechtsfra- gen im Katastrophenschutz“ hat sich der aus Schmallenberg im Sauerland stammende Autor mit vielen Arten von Katastrophen und ihren Folgen ausein- andergesetzt – darunter auch dem Zu- sammenbruch der Energieversorgung. → Herr Fischer, wie gut sind wir in Deutschland auf die Folgen längerer Stromausfälle vorbereitet? Ein flächendeckender kompletter Blackout ist die größte technische Kata- strophe, die wir uns in der Bundesrepu- blik vorstellen können. Darauf sind wir nur unzureichend vorbereitet. Selbst der Digitalfunk BOS, den die Organisa- tionen mit Sicherheitsaufgaben nutzen, ist bei einem längerfristigen bundes- weiten Stromausfall nur noch sehr ein- geschränkt verfügbar. Vor allem aber bräche alles zusammen, was wir an Infrastruktur kennen: von der Wasser- versorgung über die Telekommunikati- on und die Verkehrsmittel bis zur Hei- zung. Nach mehr als 24 Stunden kämen auch die notstromversorgten Kranken- häuser an ihre Grenzen und es gäbe erste Tote. → Wie sähe die Situation auf lokaler oder regionaler Ebene aus? Es ist immer eine Frage der Dauer. Für ein paar Stunden ist ein Stromausfall kein großes Problem. Da funktioniert die Notstromversorgung an kritischen Stellenwie eben Krankenhäusern noch. Aber alles, was länger als zwei oder drei Tage dauert, führt in die Katastrophe. Wenn die aber auf lokale und vielleicht noch regionale Ebene beschränkt ist, gäbe es noch die Chance, von außen Hilfe zu bringen. → W ie können sich Unternehmen, Einrichtungen und Führungskräfte auf solche Situationen vorbereiten? Da sollte es Notfallpläne und Hand- lungsleitfäden geben – insbesondere für die kritische Infrastruktur. Zu der ge- hört ja auch die Justiz. Der Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm zum Bei- spiel liegt das Thema Stromausfall sehr am Herzen. Sie hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die eine Handlungsanlei- tung erstellt hat. Diese detaillierte Vor- planung beginnt bei Arbeitsplänen, die Kernpersonal einteilen, das bei Strom- ausfall automatisch in die Behörde kommt. Sie berücksichtigt aber auch die technische Seite. Dass zum Beispiel geladene Power- banks da sind, mit denen sich mindestens noch ein Rechner betreiben lässt. Das Justizministerium Nordrhein-Westfalen hat diese Anlei- tung als Blaupause für Behördenleitun- gen genutzt. → Sie selbst sind seit Jahrzehnten bei der Freiwilligen Feuerwehr. Wie wichtig sind Ehrenamtliche für den Katastrophenschutz? Ohne Ehrenamt ist Katastrophenschutz unmöglich. In Großstädten wie Köln oder Berlin mögen es die hauptamtli- chen Kräfte über einen gewissen Zeit- raum noch schaffen, aber nicht in Kleinstädten. Das betrifft längst nicht nur die Feuerwehr: Bei zusammenge- brochener Energieversorgung braucht es das Technische Hilfswerk mit seinen großen Generatoren. Aber auch die gan- zen Hilfsorganisationen wie das Deut- sche Rote Kreuz sind bis zu 99 Prozent auf ehrenamtliche Kräfte angewiesen. Ein flächendeckender, anhaltender Stromausfall wäre eine große Katastrophe, sagt Ralf Fischer. Verantwortliche sollten sich deshalb bestmöglich vorbereiten , etwa mit Notfallplänen. Der Ernstfall Privat Teilnahmebedingungen: Veranstalter der Verlosung ist Raufeld Medien GmbH (nachfolgend: Veranstalter). Teilnahme­ berechtigt sind ausschließlich volljährige natürliche Personen mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland. Die Teilnahme an der Verlosung ist kostenlos. Beschäftigte des Veranstalters, der DGUV sowie der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Unter mehreren richtigen Einsendungen entscheidet das Los. Nach der Gewinnermittlung wird die Gewinnerin oder der Gewinner per Mail gebeten, Namen und Anschrift mitzuteilen. Der Gewinn wird per Post zugeschickt. Die Kosten der Zusendung des Gewinns übernimmt der Veranstalter. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Verlosung zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann. Eine Barauszahlung von Sachpreisen erfolgt nicht. Datenschutzhinweis: Verantwortlich ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V., Glinkastr. 40, 10117 Berlin, dguv.de; unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie über datenschutzbeauftragter@dguv.de . Alle weiteren Datenschutzhinweise finden Sie unter topeins.dguv.de/datenschutz. Das Buch „Rechtsfragen im Katastrophenschutz“ ist im Kohlhammer Verlag erschienen. Wir verlosen ein Exemplar. Wenn Sie mitmachen möchten, schreiben Sie uns bis zum 26. November 2023 eine E-Mail mit dem Betreff „Verlosung topeins 3/23“ an verlosung-topeins@dguv.de. Machen Sie mit bei der Verlosung

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