topeins 3/2023
E iner der interessantesten Mo- mente meiner Fortbildungs tätigkeit ist der Moment, wenn ich im Seminar zu Auffälligkeiten die Frage stelle: Was ist denn überhaupt auffällig? Es geht mir darum, zu erfah- ren, wie man damit im Arbeitskontext rollengerecht umgehen kann. Auf diese hochspannende Frage erhalte ich je nach Arbeitskontext und Organi- sation und Branche sehr unterschiedli- che Antworten. In einer Gewerkschaft kamals erste Antwort wie aus der Pistole geschossen: „Wenn der Kollege mit dem Arm alles vom Tisch fegt, Monitor, Tas- tatur, Laptop, Lampe.“ Da blieb wenig Spielraum für Diskussion, ob das nun auffällig sei – das fanden alle Anwesen- den äußerst auffällig. Beruhigend, wenn es solchen Konsens noch gibt. Ein Beispiel für Dissens oder „Ja-Nein- Vielleicht“-Abwägen wäre hingegen das Tragen kurzer Hosen bei der Arbeit oder das Tragen eines Unterhemdes auf dem Büroflur. Ich arbeite just mit einer ge- plagten Teamleitung, die im Hinblick aufs Unterhemd-Tragen lange Diskussio- nen führen muss, ob das nun angemes- sen sei oder ein Verbot die Freiheit des Arbeitnehmers einschränkt (in diesem Diese Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Doch wenn etwas optisch oder im Verhalten von Beschäftigten hervorsticht, kann es sein, dass Führungskräfte eingreifen müssen . Fall männlich), obwohl sich mehrere Kolleginnen davon gestört fühlten. Der Unterhemd-Träger jedoch ist gekränkt ob dieser Bitte, sich komplett gekleidet auf demFlur zu zeigen. ZumKränkungs- potenzial aber mehr in einer folgenden Kolumne. Auf dem Hof der kommunalen Müllab- fuhr jedenfalls sind Unterhemden im Sommer durchaus normal, sowohl als Gruppennorm als auch arbeitskulturell. In einer Situation mit Kundenkontakt oder in Bürofluren wohl größtenteils nicht. Vor einigen Jahren wurde ich mit der Frage konfrontiert, ob denn ein schwar- zes, raumgreifendes Spinnennetz-Tat- too auf dem Hals der Mitarbeiterin auffällig sei und man als Arbeitgebe- rin berechtigt sei, dies kritisch anzu- sprechen. Die Antwort darauf passt zu jeder Frage, was bei der Arbeit als zu auffällig angesprochen werden darf: Es geht nicht um Geschmack und Mei- nung von Ihnen als Führungskraft. Ent- scheidend ist, ob diese Auffälligkeit, optisch oder im Verhalten, zu relevan- ten störenden Auswirkungen führt, die Ihren Verantwortungsbereich als Füh- rungskraft tangiert. In diesem Fall wa- ren die Kinder, die von der Mitarbeiterin beaufsichtigt wurden, von dem Tattoo verängstigt. Damit war es legitim, die- sen Halsschmuck kritisch anzusprechen und auf eine Änderung hinzuwirken. Zum Schluss noch ein weiterer Aspekt von Auffälligkeiten: die kulturelle ge- sellschaftliche Norm, die darüber mit- bestimmt. Ich brachte das Spinnen- netz-Tattoo-Beispiel kürzlich in einer mittelgroßen Stadt Norddeutschlands – doch hier konnte es niemanden be- eindrucken. „Finden Sie das Tattoo als Arbeitgebende auffällig?“ Nach kur- zer Diskussion war man sich einig: So etwas erschreckt heute kein Kind mehr. „Da hat ja die eigene Mutti mehr Tat- toos!“ und „Das sind die Kinder längst gewohnt“. So können Auffälligkeiten auch quasi aus der Mode kommen. Ich freue mich schon auf die kommenden Jahre! Was ist auffällig? Illustration: raufeld Imke König ist Diplom-Psycho- login, Psychotherapeutin und Coachin. In ihrer topeins - Kolumne gibt sie Tipps für den Führungsalltag und berichtet von ihren Beobachtungen aus der wilden Arbeitswelt. Die Kolumnen im Überblick: topeins.dguv.de/ kolumne 30 SERVICE top eins 3 | 2023
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