topeins 1/2024

Es ist erforderlich, dass Beschäftigte mit großen Fahrzeugen auch rangieren müssen. Bei der Abfallsammlung kommt es dabei immer wieder zu schweren Unfällen. Führungskräfte können einiges tun, um auf sicheres Verhalten hinzuwirken. VON ISABELLE RONDINONE B ei Fahrzeugen mit einer Heck­ ladeeinrichtung ist Abfall- sammlung echte Team-Arbeit. Während der Fahrer oder die Fahrerin im Fahrzeug sitzt, arbeiten ein bis drei Kolleginnen und Kollegen draußen. Sie holen die Abfallbehälter heran, bedie- nen den Lifter, überwachen die Schüt- tung und bringen die Behälter zurück. Ist das Team eingespielt, laufen die Tätigkeiten zügig ab. Jeder Handgriff sitzt, alle wissen, was zu tun ist. Bei aller Routine darf die Konzen­ tration jedoch nicht auf der Strecke bleiben. Das gilt insbesondere für die Person am Steuer. Bei Abfallsammel- fahrzeugen mit Heckladeeinrichtung darf sie ihre beladenden Kolleginnen und Kollegen draußen nicht aus den Augen lassen. Diese halten sich näm- lich größtenteils in einem Bereich auf, der für die Person am Steuer schwer oder gar nicht einsehbar ist. Solange das Fahrzeug steht oder sich vorwärts bewegt, ist die Situation gut zu handhaben. Beim Zurücksetzen oder gar längeren Rückwärtsfahren handelt es sich jedoch um eine über- aus anspruchsvolle und herausfor- dernde Aufgabe. Hier müssen sich alle Teammitglieder aufeinander verlassen können. Unachtsames oder voreiliges Verhalten kann schnell böse enden: Jedes Jahr entstehen schwere oder gar tödliche Unfälle im Zusammenhang mit rückwärtsfahrenden Abfallsam- melfahrzeugen. Rückwärtsfahrten nur in Ausnahmen „Rückwärtsbewegungen mit dem Ab- fallsammelfahrzeug sind so gefähr- lich, dass sie grundsätzlich zu ver- meiden sind“, sagt Stephan Wegner, Leiter des DGUV-Sachgebiets „Abfall- wirtschaft“. Er weist außerdem auf die Rechtslage hin, die Führungskräfte auf dem Schirm haben müssen. Für die gewerbliche Abfallsammlung bundesweit sowie für die kommunale Abfallsammlung (mit Ausnahme der Bundesländer Berlin und Hessen) gel- ten die DGUV Vorschriften 43 bzw. 44 „Müllbeseitigung“. Sie besagen, dass ausschließlich in solchen Straßen Ab- fall eingesammelt werden darf, in de- nen es möglich ist, die Abfallbehälter vorwärts anzufahren. So ist eine Rück- wärtsfahrt gar nicht erst erforderlich. Diese Forderung betrifft allerdings nur Straßen, die nach Inkrafttreten der Vorschriften gebaut wurden – in den alten Bundesländern seit 1979, in den neuen seit 1990. Für ältere Straßen gilt: Beschäftigte dürfen Abfallsam- melplätze rückwärts anfahren, wenn es nicht vermeidbar und eine sichere Rückwärtsfahrt gewährleistet ist. ACHTUNG ­ Arm strecken, Handfläche nach vorn ABSTANDSANZEIGE ­ Handflächen zeigen zueinander HALT ­ Arme seitwärts ausstrecken SOFORT ANHALTEN Wenn die Sicht versperrt ist oder Umstehende nicht zu sehen sind EINWEISEN Wichtige Handzeichen Rückwärts nur mit Vorsicht 20 VERANTWORTLICH FÜHREN top eins 1 | 2024

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