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Lüften kann vor Ansteckung schützen
Stoßlüften ist am effektivsten. Hierfür das Fenster vollständig öffnen. © rcphotostock

Gesundheitsschutz : Lüften kann vor Ansteckung schützen

Lüften von Innenräumen kann davor schützen, sich mit einer Infektionskrankheit anzustecken. Was am Arbeitsplatz dabei zu beachten ist.

Eine Ansteckung mit dem Coronavirus wird nach dem aktuellen Stand der Forschung (September 2020) vorwiegend über Tröpfchen und feinste in der Luft gelöste, virenbehaftete Schwebeteilchen – sogenannte Aerosole – übertragen. In geschlossenen Räumen können Aerosole sich auch bei eingehaltenem Mindestabstand von 1,5 Metern in der Luft ansammeln und im ganzen Raum verteilen. Richtiges Lüften kann durch einen Verdünnungseffekt die Virenlast in der Raumluft verringern und damit auch die Gefahr einer Corona-Infektion senken.

Lüftungskonzepte für Arbeitsplätze erarbeiten

Im Herbst und Winter, wenn sich das Arbeits- und Privatleben einerseits vermehrt in geschlossenen Räumen abspielt, anderseits wegen kühler Temperaturen Fenster und Türen geschlossen bleiben, wird das Lüften noch wichtiger für den Infektionsschutz. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung eine Empfehlung zum infektionsschutzgerechten Lüften beschlossen. Die Empfehlung schafft mehr Klarheit über den Einfluss von Lüftungsanlagen auf die Infektionsprävention und bietet eine Orientierung bei der Gestaltung von Lüftungskonzepten.

Das ist besonders für Betriebsstätten mit raumlufttechnischen Anlagen wichtig. Nach Ermittlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es bundesweit rund 750.000 Nichtwohngebäude, von denen rund 43 Prozent mit Misch- und Umluftanlagen ausgestattet sind.

Infektionsschutzgerechtes Lüften

Während die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 „Lüftung“ grundsätzlich die Anforderungen an die Lüftung von geschlossenen Innenräumen in Betrieben und Einrichtungen festlegt, kommen durch die neue Empfehlung für infektionsschutzgerechtes Lüften zusätzliche Maßnahmen und technische Ausstattung hinzu. So sind nach der neuen Empfehlung Misch- und Umluftanlagen speziell zu ertüchtigen – etwa mit mehr Frischluft zu betreiben oder mit höherwertigen Filtern auszustatten.

Einen guten Überblick über den Einfluss von SARS-CoV-2 auf die Qualität der Raumluft und konkrete Empfehlungen für das fachgerechte Lüften von Innenraumarbeitsplätzen bietet die DGUV in ihrer Publikation Fachbereich Aktuell „SARS-CoV-2: Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen“.

Fünf Regeln für das händische Lüften

  • Lüften Sie die Räume bei Tätigkeitsaufnahme und anschließend in regelmäßigen Abständen.
  • Lüften Sie Besprechungsräume bereits vor der Benutzung für mindestens 15 Minuten, insbesondere, wenn sich zuvor andere Personen darin aufgehalten haben.
  • Verkürzen Sie das Lüftungsintervall bei Stoßlüftung von den nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 „Lüftung“ empfohlenen 60 Minuten auf 20 Minuten.
  • Lüften Sie je nach Außentemperatur für drei Minuten (Winter) bis zehn Minuten (Sommer).

Thermische Unbehaglichkeit ist zugunsten des dadurch verbesserten Gesundheitsschutzes in gewissen Grenzen in Kauf zu nehmen. Mit anderen Worten: Dass es beim Lüften vorübergehend kühler wird, ist kein Argument gegen diese notwendige Maßnahme.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beraten

Als beratende Institutionen befassen sich die Unfallversicherungsträger schon seit vielen Jahren auch mit Fragen der Belüftung an Arbeitsplätzen. Sie unterstützen die Planung von Arbeitsstätten mit entsprechenden Informationen und beraten die Unternehmen und Einrichtungen vor Ort in Fragen der Gestaltung von Lüftungsanlagen – nicht erst seit Corona.

Autorin: Manuela Müller