In der Regel dürfen Drogentests am Arbeitsplatz nicht ohne Zustimmung der Beschäftigten erfolgen. Arbeitgebende können dennoch bei Risiken durch Drogenkonsum handeln.
Urlaub dient der Erholung und ist von der Gesetzgebung geschützt. Führungskräfte sollten wissen: Nur in Ausnahmefällen können sie Beschäftigten Urlaubswünsche ausschlagen.
Durch eine altersgerechte Prävention bleiben Beschäftige länger arbeitsfähig. Führungskräfte sollten genügend Angebote schaffen, um die Gesundheit zu fördern.
Mit Schulgesundheitsfachkräften stellen sich Schulen in Sachen Gesundheit besser auf. Über die richtigen Rahmenbedingungen informiert nun eine Schrift der DGUV.
Welche Vorschriften Warnkleidung erfüllen müssen, verrät eine neue Publikation der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Ein hilfreiches Nachschlagewerk für Führungskräfte.