Das Hinweisgeberschutzgesetz betrifft Unternehmen und Einrichtungen ab 50 Beschäftigten. Seit dem 17. Dezember 2023 benötigen sie ein sicheres internes Meldesystem.
Engagieren sich Beschäftige ehrenamtlich, brauchen sie die Unterstützung ihrer Betriebe. Doch müssen Arbeitgebende ihre Beschäftigten überhaupt freistellen?
Ein Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften oder das Arbeitsschutzgesetz hat rechtliche Folgen. Wie weit das geht, ist den wenigsten Führungskräften bewusst.
Sicherheit- und Gesundheitsmanagement bei der Arbeit ist in Deutschland umfassend geregelt, (insbesondere durch Gütesiegel der UV-Träger). Warum dann eine extra Norm?