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Corona-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben
Die meisten Arbeitgebenden können ab sofort eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Infektionsschutzmaßnahmen sie ergreifen. © Jan Röhl/DGUV

Recht : Corona-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung endete am 2. Februar vorzeitig. In der Pflege und medizinischen Einrichtungen sind weiterhin corona-spezifische Reglungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat entschieden, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bereits am 2. Februar statt erst Anfang April 2023 auslaufen zu lassen. Damit fallen auch die Sonderregelungen zum betrieblichen Infektionsschutz weg. Arbeitgebende außerhalb der Bereiche Pflege und medizinische Einrichtungen können künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.

„Dank der umfangreichen Schutz­maßnahmen konnten Ansteckungen im Betrieb verhindert und Arbeits- und Produktions­ausfälle vermieden werden“, wird Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vom BMAS zitiert. Aufgrund zunehmender Immunität der Bevölkerung und sinkender Zahlen bei den Neuerkrankungen seien bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz nun nicht mehr notwendig.

Tipp zum Weiterlesen

Das BMAS informiert über das Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung

„Gemeinsam treten wir nun in eine neue Normalität ein – eine Normalität, in der wir lernen, mit Corona zu leben“, sagt Dr. Stefan Hussy, der Hauptgeschäftsführer des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Dennoch sei es wichtig, auch weiterhin im Fokus zu behalten: „Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz.“

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