Der Büroflächenbedarf für Bildschirmarbeitsplätze richtet sich nach der Tätigkeitsart. Dabei sollte pro Arbeitsplatz eine Fläche von acht bis zehn Quadratmetern zur Verfügung stehen. Weil zur Arbeitsfläche auch Flächen für Maschinen, Tische, Schränke sowie Ablagen zählen, muss der Arbeitgeber dazwischen ebenfalls für ausreichend Bewegungsfläche sorgen.
Achtung, Großraumbüro
Die Mindestbreite der sogenannten Verkehrswege hängt von der Anzahl der Raumnutzenden ab und beträgt bei bis zu 5 Beschäftigten 80 Zentimeter, bei 400 Beschäftigten sind es mindestens 225 Zentimeter. Im Großraumbüro ist pro Person generell mehr Fläche einzuplanen als bei Einzel-, Zellen- oder Gruppenbüros.
Beinfreiheit beachten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen auch über ausreichend Beinfreiheit unter dem Tisch verfügen. Das gilt speziell für besonders große Menschen. Denn es ist nicht zulässig, wenn sie ihre Tätigkeit nur in einer Zwangshaltung ausüben können. Damit sich die Beschäftigten ungehindert an ihrem Arbeitsplatz bewegen können, sollte die Bewegungsfl äche mindestens 1,5 Quadratmeter betragen. Für ein spontanes Zurückrollen mit dem Stuhl sollte die Mindestbewegungsfläche an keiner Stelle weniger als 100 Zentimeter tief sein.
Die Anordnung der Arbeitsplätze sollte so gestaltet sein, dass Beschäftigte sie nicht nur sicher erreichen, sondern auch verlassen können, ohne durch benachbarte Arbeitsplätze behindert zu werden.
Autorin: Sabine Hockling, Sachbuchautorin und Wirtschaftsjournalistin (stern, Woche, Zeit online) bringt es auf den Punkt.