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Auftragsvergabe: Arbeitsschutz ist Trumpf
Arbeitsschutz ist Trumpf – das sollte bei der Auftragsvergabe eine Rolle spielen. © Getty Images/lisegagne

Arbeitssicherheit : Auftragsvergabe: Arbeitsschutz ist Trumpf

Beschäftigte schon bei der Auftragsvergabe schützen. Warum es sinnvoll ist, Arbeitsschutz bereits bei der Vergabe ernst zunehmen.

„Was bei der Fremdfirma passiert, kann uns doch erstmal egal sein. Hauptsache, sie liefern ab.“ Das klingt ignorant – und ist es auch. Die Auftragsvergabe ist in Deutschland reguliert – gesetzlich und in jedem Unternehmen. Meist kommt es zuerst einmal auf den Preis an, und auf die gelieferte Leistung. Dass aber auch wichtig ist, wie diese Leistung zustande kommt, ist vielen Beschäftigten im Einkauf gar nicht bewusst. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist das geregelt. Bei der Auftragsvergabe als Werk- oder Dienstvertrag (§§ 631 ff. BGB) müssen Auftraggebende und Auftragnehmende rechtliche Verpflichtungen einhalten. Das betrifft ganz explizit auch Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Der Wald vor lauter Bäumen

Genauer befasst sich damit das Arbeitsschutzgesetz (§ 8 ArbSchG „Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber“). Es legt unter anderem die Verpflichtung zur Zusammenarbeit aller Beteiligten fest. Auch die DGUV Vorschrift 1 regelt in § 5 die „Vergabe von Aufträgen“. Und dann gibt es eine ganze Reihe von branchenspezifischen Regelungen. In der Lebensmittelbranche sind es Hygienevorschriften, in der Chemiebranche ist es die Gefahrstoffverordnung – die Liste lässt sich fortführen. Genau das ist aber das Problem: Es ist ein wenig unübersichtlich für den Einkauf. Man kann nämlich davon ausgehen, dass die Personen, die die Vergaben begleiten, nicht so viel Erfahrung im Arbeitsschutz haben.

Zwei Tools bringen Überblick rein

Es ist eigentlich einfach, das Thema nicht aus dem Blick zu verlieren: Arbeitsschutz muss Vergabekriterium sein. Damit das gelingt, gibt es einige Tools, die im Vergabeprozess unterstützen können:

  • Fragebogen der auftraggebenden Partei
  • branchenspezifische Qualifizierungen und Zertifizierungen
  • GDA-ORGAcheck
  • Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (AMS)

Nachteil der Selbstauskunft ist, dass sie nicht standardisiert ist und oft wichtige Punkte vergessen werden. Branchenspezifische Zertifikate hingegen sind zwar wichtig, aber oft auch sehr kleinteilig und decken nicht alle Aspekte ab. Deshalb empfiehlt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zwei Tools: den GDA ORGAcheck und AMS.

So gehen die Checks bei der Auftragsvergabe

Die Handhabung ist relativ einfach. Verfügt eine Bewerberin oder ein Bewerber über ein bescheinigtes oder zertifiziertes AMS, qualifiziert er oder sie sich automatisch als potentielle auftragnehmende Partei. Wenn nicht, so wird der GDA ORGAcheck empfohlen. Wichtig bei diesem standardisierten Fragebogen ist, dass alle 15 Unterpunkte jeweils mit „grün“ bewertet sind. Anbietende, die nicht allen Anforderungen genügen, scheiden aus oder bessern nach. Wird schließlich ein Auftrag vergeben, so muss der Arbeitsschutz auch im Vertrag festgehalten werden. Konkret heißt das: Auftragnehmende legen schriftlich fest, dass sie die rechtlichen Verpflichtungen des Arbeitsschutzes kennen und einhalten werden. Das führt einerseits zu Rechtssicherheit, zum Beispiel im Falle einer Haftung, aber auch zu einem guten Gefühl: dem Gefühl nämlich, aufeinander Acht zu geben und auch im Einkauf und in der Vergabe an der Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen maßgeblich mitarbeiten zu können.

Autorin: Maren Zeidler