Link to header
Corona im Betrieb: Was tun?
Eine neue DGUV Publikation hilft Ihnen beim Erstellen eines Pandemieplans. © shutterstock/sher-shak

Gesundheitsschutz : Corona im Betrieb: Was tun?

Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sich mit dem Corona-Virus infiziert hat? Die wichtigsten Schritte.

Wenn Beschäftigte sich mit dem Corona-Virus infiziert haben oder der begründete Verdacht auf eine Infektion besteht, ist schnelles und bedachtes Handeln vonseiten der Führungskräfte gefragt. Eine Broschüre der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen nennt die richtigen Ansprechpersonen und gibt Hinweise, wie trotz Corona-Infektion im Betrieb Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen bestmöglich gewahrt werden können.

Publikation herunterladen

Die DGUV Information Coronavirus SARS-CoV-2 – Verdachts-/Erkrankungsfälle im Betrieb finden Sie auf der Website der DGUV zum Dowload.

Pandemieplan vorhanden?

Ein Pandemieplan hilft: Auch Unternehmen, die noch keinen Pandemieplan erstellt haben, können dies jetzt noch tun. Er legt zum Beispiel fest, wer die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Betrieb sind und wie die interne Kommunikation erfolgen soll, welche Hygienemaßnahmen getroffen werden und wie die Arbeitsabläufe an die neue Situation angepasst werden können.

Bei einem konkreten Corona-Verdacht sollten die betroffenen Beschäftigten nach Hause gehen und ihren Hausarzt oder Hausärztin informieren. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses muss der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin in häuslicher Quarantäne bleiben. Der Arbeitgeber sollte in dieser Zeit möglichst in Kontakt mit den betroffenen Beschäftigten bleiben, um Fragen zu Freistellung, Lohnfortzahlung, Heimarbeit oder Kontaktpersonen zu klären.

Der Hausarzt oder die Hausärztin entscheidet über das weitere Vorgehen und stellt gegebenenfalls eine Krankschreibung aus. Bei einem positiven Testergebnis meldet der Arzt das Ergebnis an das Gesundheitsamt. Dieses wendet sich dann an den Betrieb und kann in Absprache mit dem Arbeitgeber weiter Regelungen treffen. Der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin bleibt 14 Tage in häuslicher Quarantäne, sofern keine Behandlung im Krankenhaus notwendig ist.

Infektionsketten unterbrechen

Im Betrieb sollten alle Kontaktflächen der betroffenen Person von unterwiesenen Reinigungskräften zunächst gründlich gereinigt werden. Eine Desinfektion von Oberflächen nach Kontamination durch COVID-19 erkrankte Personen kann eine Verbreitung des Erregers reduzieren.

Es ist wichtig, die Personen, die unmittelbar Kontakt zu der Verdachtsperson hatten, zu ermitteln. Sollte sich der Verdacht einer Erkrankung bestätigen, müssen die Namen dieser Personen an das Gesundheitsamt übermittelt werden.