Link to header
Rutschfrei durch die kalte Jahreszeit
Verhältnisprävention: Mit wenigen Maßnahmen könnten schon viele Unfälle verhindert werden. © Shutterstock/Here, Satit Sewtiw, MyCreative

Gesundheitsschutz : Rutschfrei durch die kalte Jahreszeit

Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle sind die Ursache für etwa jeden fünften Arbeitsunfall. Führungskräfte können einiges tun, um diese Unfälle zu verhindern.

So hatten die Kolleginnen und Kollegen ihr „Guten Rutsch!“ sicher nicht gemeint. Als Susanne B. auf dem Weg vom Parkplatz zum Büro kurz nach dem Jahreswechsel ausgleitet, ist es nicht mal richtig Winter: kein Schnee, die Straßen frei. Doch in der leichten Bodensenke auf dem Fußweg hatte sich Regenwasser gesammelt und war über Nacht auf dem unterkühlten Boden gefroren. Bepackt mit Aktenordnern war dies für die 58-Jährige schlecht zu sehen.

Wer hinfällt, fällt oft auch aus

Jeder fünfte Arbeitsunfall fällt in die Kategorie Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (kurz: SRS). Bei den Unfallrenten liegt ihr Anteil sogar noch höher, was zeigt, dass dieser Unfalltyp häufig schwere und langfristige Folgen hat. Ob straucheln, umknicken oder wegrutschen, wenn unser Körper das Gleichgewicht verliert, schlägt er mehr oder weniger hart auf. Die Folgen reichen von Prellungen über Verstauchungen bis zu Gehirnerschütterung und komplizierten Knochenbrüchen.

Im Winter ist die Gefahr besonders hoch, denn zu Unachtsamkeit und Stolperfallen kommen die Risikofaktoren Dunkelheit, Regen, Schnee und Glatteis hinzu. Verantwortliche Führungskräfte sind gut beraten, mit der Prävention von SRS-Unfällen sowohl an den betrieblichen Verhältnissen wie am individuellen Verhalten anzusetzen.

Checkliste

Sieben Tipps für einen rutschfreien Herbst und Winter: Diese Schlüsselfaktoren beeinflussen direkt sowie branchen- und tätigkeitsübergreifend die Gesundheit:

  1. Auf Schuhwerk mit gutem Profil achten.
  2. Verschmutzungen durch Nässe, Sand, Öl etc. stets sofort beseitigen. Kartons wegräumen.
  3. Winterdienst rechtzeitig organisieren: Personal/Dienstleister, Maschinen, Werkzeuge, Streu­mittel usw.
  4. Unfallträchtige Stellen im Außenbereich entschärfen, notfalls absperren, etwa glatteisanfällige Kuhlen, Kanaldeckel oder laubbedeckte Rad- und Fußwege.
  5. Trockenlaufzonen in Eingangsbereichen ausreichend groß gestalten und trocken/sauber halten. Lose aufgelegte Bodenmatten auf Eignung prüfen.
  6. Angemessene Beleuchtung aller Fußwege sicherstellen: vor allem an Kanten und Stufen.
  7. Achtsam gehen: immer nach vorn auf den Weg schauen statt aufs Smartphone.

Gegebenenfalls Durchgangsarztverfahren in Gang setzen

Die wichtigsten Maßnahmen der Verhältnisprävention:

  • Bodenbeläge mit ausreichender Rutschhemmung – die geeigneten Werte finden sich in der Arbeitsstättenregel ASR A1.5/1,2 „Fußböden“
  • Reinigung sicherstellen
  • geeignetes Schuhwerk
  • ausreichende Beleuchtung
  • organisierter Winterdienst

Wenn es trotz guter Prävention doch zu einem SRS-Unfall kommt, müssen Beschäftigte die Arbeitgebende über den Unfall informieren. Bei Verletzungen ist ein sogenannter Durchgangsarzt aufzusuchen. Diese Ärztinnen und Ärzte – häufig mit der Fachrichtung Chirurgie oder Orthopädie – sind von der gesetzlichen Unfallversicherung zugelassen und besonders geschult.

Klicktipps

Wie Führungskräfte SRS-Unfälle in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen, zeigt  die DGUV Information 208-041 „Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen“.

Ein humorvoller Einstieg ins Thema bietet das Kurzvideo „SRS-Kriecher“ der VBG – bestens geeignet für betriebliche Unterweisungen.

Ältere Menschen stürzen häufiger

Die Belegschaften altern und damit steigen auch die Sturzgefahren. Denn die neuromuskuläre Leistungsfähigkeit lässt im Lauf des Lebens nach: Schon mit 40 ist der Zenit längst überschritten. Gleichzeitig ziehen Stürze oft schlimmere Verletzungen nach sich und der Heilungsprozess ist langwieriger. Die gute Nachricht ist: Alle Beschäftigten können etwas dafür tun, das eigene Sturzrisiko zu senken. Denn eine Kombination aus Kraft- und Gleichgewichtstraining vermindert nachweislich die Sturzhäufigkeit.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beraten Mitgliedsbetriebe, wie die Sturzprävention ins Betriebliche Gesundheitsmanagement integriert werden kann. Sie bieten dafür unter anderem spezielle SRS-Workshops und Unterweisungsmaterialien an – vom Faltblatt bis zum Rutschsimulator. Und selbstverständlich kümmert sich die gesetzliche Unfallversicherung mit allen geeigneten Mitteln um die Rehabilitation, wenn der Rutsch auf dem Arbeitsweg oder im Betrieb nicht gut ausgeht.

Autor: Friedhelm Kring