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Smarte Zeiten in der Gefährdungsbeurteilung
Geräte wie Smartphones bringen Vor- und Nachteile. Das sollte in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. © Adobe Stock/Farknot Architect

Arbeitssicherheit : Smarte Zeiten in der Gefährdungsbeurteilung

Damit Beschäftigte gesund bleiben, muss jede Tätigkeit mit einem Smart Device, zum Beispiel Smartphone, in die Gefährdungsbeurteilung aufgenommen werden. So funktioniert's!

Homeoffice am Küchentisch, morgens in der Bahn schon die E-Mails gecheckt, am Flughafen noch schnell die Präsentation auf den neuesten Stand gebracht – für viele Beschäftigte ist orts- und zeitflexibles Arbeiten Alltag. Die Arbeit von Zuhause oder von unterwegs hat viele Vorteile, doch sie birgt auch erhebliche Gesundheitsrisiken und -gefahren. Denn die Arbeit am heimischen Esstisch, das Balancieren des Laptops auf den Knien am Flughafen, das Starren auf den kleinen Smartphonebildschirm – all das sind keine empfehlenswerten Arbeitshaltungen. Dazu kommen Stress und Entgrenzung, wenn Mitarbeitende von unterwegs „noch schnell was fertig machen müssen“ oder von ihnen eine erweiterte Erreichbarkeit erwartet wird. Mittelpunkt dieser neueren Entwicklung sind smarte Geräte: Durch Laptop und Smartphone hat sich Arbeit bereits erheblich verändert und sie wird es weiterhin tun. Arbeitgebende müssen darauf Rücksicht nehmen – auf technischer, rechtlicher und gesundheitlicher Ebene.

Augen auf bei Belastung

„Flexibles Arbeiten ist ein sehr komplexes Thema“, sagt auch Katy Völker von der Unfallkasse Berlin (UKB). „Man muss genau hinschauen und handeln, um flexible Arbeit auch gut zu gestalten.“ Die Ingenieurin ist bei der UKB für die Themen Ergonomie und Büro- und Bildschirmarbeit zuständig. Und sie setzt sich als Aufsichtsperson dafür ein, flexibles Arbeiten so zu gestalten, dass es die Beschäftigten nicht krank macht.

Aber wie? Eine zentrale Maßnahme ist die Gefährdungsbeurteilung, um Erkrankungen, Fehlhaltungen und psychischer Belastung vorzubeugen. Diese muss für jeden Arbeitsplatz vom Arbeitgebenden erstellt werden und beinhaltet auch flexibles Arbeiten. „Eine Gefährdungsbeurteilung ist vorrangig tätigkeitsbezogen“, erklärt Völker. „Nicht jede Technik passt für jede Aufgabe. Am Anfang steht also die Frage, welche Aufgabe ich unterstützen möchte – in einem zweiten Schritt frage ich, mit welchem Gerät ich die konkrete Aufgabe unterstützen kann und welche Anforderungen dieses Gerät erfüllen muss.“ Konkret bedeutet das: Die Tätigkeit wird auf ihre Gefährdungen hin begutachtet. Das umfasst nicht nur körperliche, sondern auch psychische Belastungen. Die Gefährdungen werden aufgedeckt und eliminiert oder minimiert.

Fürsorgepflicht auch für flexible Beschäftigte

Das heißt konkret, dass ein Mitarbeiter, der viel im Homeoffice arbeitet, dort nicht am Laptop mit kleinem Bildschirm sitzen darf, sondern dass für ihn vom Arbeitgebenden auch zuhause ein stationärer PC (oder alternativ eine Dockingstation mit Bildschirm, Tastatur und Maus) eingerichtet werden muss. Es sollen die gleichen Verhältnisse wie an einem Arbeitsplatz im Büro herrschen. Die Leute ins Homeoffice zu „entlassen“, um gegebenenfalls Kosten zu sparen und dann Folgen von schlechter Ergonomie in Kauf zu nehmen – das geht nicht.

Aber wie sieht es bei der Beschäftigten aus, die dienstlich viel unterwegs ist und dort zwangsläufig mit Laptop und Smartphone arbeiten muss? „Es ist wichtig, für gute Rahmenbedingungen zu sorgen. Das bedeutet zum Beispiel Ausgleich und Pausen, und nicht, von Dienstreise zu Dienstreise geschickt zu werden. Arbeitsphasen sollten geplant und hierfür geeignete Bedingungen geschaffen werden“, sagt Völker.

Absprachen und Vereinbarungen nötig

Wo verläuft die Grenze? Hin und wieder mobil unter nicht optimalen Voraussetzungen zu arbeiten ist oft nicht vermeidbar. Es sollte aber nicht zur Regel werden. So sollte man beispielsweise für einen Anruf im Auto selbst per Freisprechanlage einen Parkplatz ansteuern. Ein paar kurze Mails im Zug sind unter Umständen möglich. Damit aber Beschäftigte nicht das Gefühl haben, dass sie den Anruf immer annehmen oder stundenlang am Laptop sitzen müssen, bedarf es genauer Absprachen und Vereinbarungen mit der Führungskraft, denn diese ist in der Pflicht, auf ihre Angestellten Acht zu geben. Hier ist Kommunikation besonders wichtig. Das gilt ganz besonders dann, wenn Mitarbeitende die Grenzen selbst nicht so gut ziehen können.

Die Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung sollen die Arbeitnehmenden schützen. Damit Regeln auch eingehalten werden, zählt eines besonders: die Haltung der Führungskräfte: „Am Ende ist alles eine Frage der Einstellung“, sagt Katy Völker. „Wir müssen uns fragen: Wie gehen wir miteinander um? Was erwarten wir voneinander?“ Die Gefährdungsbeurteilung ist eine wichtige und gute Hilfestellung auf dem Weg zu einer Antwort auf diese Frage.

Mit zeitlich flexiblem Arbeiten beschäftigt sich auch der aktuelle Report des Instituts für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) und gibt ganz klare Empfehlungen. Führungskräfte und Beschäftigte sollten:

  • auf Lage, Dauer und den Umfang ihrer Arbeitszeit Einfluss nehmen können. Rein unternehmensbezogene Flexibilität ist deshalb zu vermeiden,
  • hohe Planbarkeit und Verbindlichkeit ermöglicht bekommen,
  • auch bei Selbstbestimmtheit: überlange Arbeitszeiten, Nacht- und Wochenendarbeit vermeiden (können),
  • zur gesundheitsgerechten Arbeitszeitgestaltung und Selbstachtsamkeit geschult sein.

Wenn Sie Beratung brauchen, wie Sie flexible Tätigkeiten (und die dazugehörigen Geräte) am besten in die Gefährdungsbeurteilung integrieren, wenden Sie sich an Ihre zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft, diese hilft Ihnen gerne weiter.

Autorin: Maren Zeidler

Smart Devices im Überblick

Smart Device ist der Überbegriff für eine ganze Reihe von Geräten. Im Berufsalltag am häufigsten genutzt werden Smartphones, Laptops und Tablets. Doch auch Datenbrillen oder Smartwatches zählen zu den smarten Helfern, genauso wie weitere sogenannte Wearables (z. B. ein T-Shirt, das den Puls misst) und smarte Schutzausrüstung (z. B. ein Feuerwehranzug, der Vitalfunktionen überwacht).

Weiterführende Informationen

Viele Hilfen und eine gute Übersicht bietet die Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Mehr zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mit Handlungshilfen unter gda-psyche.de

IAG-Report 2/2019 zum Thema „Arbeitszeit sicher und gesund gestalten“