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Wenn Gebäude krank machen
Lärmbelastung, Schadstoffe oder eine falsch eingestellte Klimaanlage: Manchmal kann der Arbeitsplatz Erkrankungen verursachen. In diesem Fall spricht man vom sogenannten Sick-Building-Syndrom. © Getty Images/Dazeley

Gesundheitsschutz : Wenn Gebäude krank machen

top eins sprach mit Dr. Simone Peters vom Institut für Arbeitsschutz (IFA) über den Zusammenhang zwischen Arbeitsumgebung und dem Sick-Building-Syndrom.
Portrait von Dr. Simone Peters
Dr. Simone Peters leitet das Sachgebiet Innenraumklima im DGUV Fach­bereich Verwaltung und das Referat Schutzmaßnahmen im IFA. © DGUV/Dominik Buschardt

Dr. Peters, wenn sich im Betrieb gesundheitliche Beschwerden häufen, kann man dann von einem Sick-Building-Syndrom ausgehen?

Nein. Es gibt verschiedene Krankheiten und Syndrome, die auf Gebäude zurückzuführen sind. Wenn zum Beispiel nach Bauarbeiten messbar Schadstoffe ausströmen und die Beschäftigten krank werden, dann ist zwar das Gebäude „schuld“, aber es handelt sich nicht um ein Sick-Building-Syndrom (SBS).

Was zeichnet denn dann ein SBS aus?

Das SBS wurde 1983 von der Weltgesundheitsorganisation definiert. Besonders ist, dass die Beschwerden unspezifisch sind und keine Schadstoffbelastung mit den Beschwerden in Zusammenhang gebracht werden kann. Es sind immer mehrere Beschäftigte erkrankt und die Beschwerden bessern sich, wenn die Mitarbeitenden das Gebäude verlassen.

Was sind denn die Symptome?

Die Beschwerdebilder sind sehr vielfältig: von Hautausschlag über Beschwerden in den Atemwegen oder an Schleimhäuten über gereizte Augen bis hin zu Kopfschmerzen. Es können ein oder mehrere Symptome auftreten.

Und was sind die Auslöser?

Auch die können sehr unterschiedlich sein. Deshalb ist es manchmal nicht so leicht, die Ursache zu ermitteln. Oft geht es um die Klimaanlage – auch wenn keine Keimbelastung durch das Gerät nachgewiesen werden kann. Viele Beschäftigte empfinden es auch als belastend, wenn sie die Fenster nicht selbstständig öffnen können. In modernen Bürogebäuden ist das aber häufig der Fall. Auch ein falsch eingestellter Schreibtisch, eine flackernde Beleuchtung, Zugluft oder das Betriebsklima kommen als Ursachen in Frage.

Wenn Beschäftigte häufiger Beschwerden haben, die nur im Büro auftreten, was muss die Führungskraft oder das Unternehmen dann tun?

Zunächst einmal: Die Führungskräfte oder andere Personen im Betrieb, die damit betraut sind, müssen die Beschäftigten und ihre Beschwerden ernst nehmen. Man darf das nicht abtun, sondern muss offen darüber reden. Oft hilft dieser Schritt schon viel – wenn Beschäftigte sich ernst genommen fühlen und sehen, dass etwas passiert.

Und was kann dann unternommen werden?

Zunächst einmal muss herausgefunden werden, woher die Beschwerden kommen. Dazu ist es wichtig, die Beschäftigten zu befragen, Vor-Ort-Begehungen zu machen und mit der oder dem Sicherheitsbeauftragten zu sprechen. Auch Fragebögen, die an die Mitarbeitenden ausgeteilt werden, haben sich bewährt. Sind doch Schadstoffe im Spiel, müssen diese beseitigt werden. Ist es der Lärm, ist dieser zu mindern. Stimmt die Beleuchtung nicht, sollte man diese optimieren. Gleiches gilt für Belüftung und Klimaanlage – letzteres auch, wenn die Störung eher im Betriebsklima zu finden ist. Das kann man so fortführen.

Wo können Betriebe und Führungskräfte sich Unterstützung holen, wenn sie ein SBS vermuten?

Da gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: die Sicherheitsbeauftragten, die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt, die Aufsichtsperson und natürlich den für das jeweilige Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger. Wenn aufwendigere Untersuchungen nötig sind, kann der jeweilige Unfallversicherungsträger auch das IFA hinzuziehen. Die dortigen Fachleute können noch gezielter bei den verschiedenen Untersuchungen unterstützen.

Interview: Maren Zeidler

Weitere Informationen

Wenn Sie ein SBS vermuten, können Sie sich nach den Vorgehensempfehlungen der Unfallversicherungsträger richten: dguv.de

Außerdem können Sie Ihren zuständigen Ansprechpartner bei Ihrem Unfallversicherungsträger kontaktieren: dguv.de