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Daten über 3G-Nachweis vernichten
Die Vernichtung von 3G-Daten erfolgt nicht mehr erst sechs Monate nach Erhebung. © AdobeStock/RalfGeithe

Recht : Daten über 3G-Nachweis vernichten

Unternehmen müssen im Rahmen der 3G-Nachweispflicht erhobene Daten nachweislich löschen.

Am 20. März 2022 entfiel die im Infektionsschutzgesetz (§ 28b, IfSG) verankerte betriebliche Nachweispflicht des sogenannten 3G-Status. Beschäftigte müssen seitdem am Arbeitsplatz nicht mehr nachweisen, ob sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Gleichzeitig endet damit die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung erhobener Beschäftigtendaten.

Kontroll- und Dokumentationspflichten sind nicht mehr zu erfüllen. Arbeitgebende sind deshalb angehalten, die Daten unverzüglich auf datenschutzkonforme Weise zu löschen. Ungültig ist damit die bis dato geltende Regel, dass die Vernichtung der Daten sechs Monate nach Erhebung vorschrieb.

Wenige Ausnahmen

Ausnahmen stellen lediglich Einrichtungen und Tätigkeiten dar, für die Beschäftigte weiterhin aufgrund von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen über ihren 3G-Status Auskunft geben müssen. Dies ist beispielsweise in Einrichtungen mit Impfpflicht der Fall, etwa in Krankenhäusern.

Wie werden Daten DSGVO-konform gelöscht?

Daten zum 3G-Status von Beschäftigten umfassen sensible persönliche Daten. Wie sie zu löschen sind, schreibt die DIN-Norm 66399 vor. Papierbögen müssen etwa mit Aktenvernichtern mindestens der Sicherheitsstufe 4 geschreddert werden.