
Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Diese Maßnahmen müssen Unternehmen jetzt umsetzen, um ihre Beschäftigten vor einer Corona-Infektion zu schützen.
Seit Anfang des Jahres ist die Verringerung des Ansteckungsrisikos an Arbeitsplätzen ein heiß diskutiertes Thema. Nun hat die Bundesregierung entschieden und zusätzliche Maßnahmen für Arbeitgebende definiert, um einen umfassenden Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Ziel ist der sogenannten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist es, die Betriebe weiter offen halten zu können.
Homeoffice ab sofort Pflicht
Dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Aufgaben von zu Hause aus erledigen, ist eine der wichtigsten Forderungen. Unternehmen und Beschäftigte sind deshalb ab sofort verpflichtet, Homeoffice anzubieten beziehungsweise wahrzunehmen – soweit dies möglich ist. Weiterhin sollen Personenkontakte im Betrieb reduziert und die Belegschaft in kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
Zudem sind Beschäftigte in bestimmten Fällen mit normiertem Mund-Nasen-Schutz beziehungsweise FFP2-Masken zum Atemschutz auszustatten, zum Beispiel wenn sie die Abstandsregeln nicht einhalten können.
Die wichtigsten Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
- Betriebe müssen Homeoffice anbieten, Beschäftigte müssen Homeoffice-Angebote annehmen
- Betriebe müssen medizinische Gesichtsmasken bereitstellen
- In Räumen, in denen mehrere Personen gleichzeitig arbeiten, sind pro zehn Quadratmeter eine Person erlaubt
- Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen einteilen
Die Maßnahmen gelten voraussichtlich bis zum 15. März 2021.