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Grundprinzip: Sichere und gesunde Arbeit
Sichere und gesunde Arbeit soll weltweit gefördert werden. So stärkt etwa persönliche Schutzausrüstung den Arbeitsschutz. © DGUV/Matthias Popp

Recht : Grundprinzip: Sichere und gesunde Arbeit

Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) hat die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit um eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung ergänzt.

Sichere und gesunde Arbeit wird dadurch zu einem integralen Bestandteil der sogenannten IAO-Kernarbeitsnormen. Diese Normen wurden 1998 als Teil der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit angenommen. Alle IAO-Mitgliedstaaten verpflichten sich grundsätzlich, diese Kernarbeitsnormen zu achten und diese zu fördern, unabhängig davon, ob sie die entsprechenden Übereinkommen ratifiziert haben oder nicht.

Mit dem Beschluss, sichere und gesunde Arbeit zu einem Grundprinzip zu erheben, hätten die IAO-Delegierten auf der 110. Internationalen Arbeitskonferenz eine wegweisende Entscheidung getroffen, sagte Guy Ryder, Generaldirektor der ILO. Bisher hatte die IAO vier Grundprinzipien formuliert, zu deren Einhaltung sich alle Mitgliedsstaaten bekennen: die Anerkennung des Rechts auf Tarifverhandlungen, die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit, die Abschaffung der Kinderarbeit und die Beseitigung von Diskriminierungen in Beschäftigung und Beruf. Die fünfte Kategorie wird nun Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Einsatz für mehr Sicherheit und Gesundheit

Die beiden Vorstandsvorsitzenden der DGUV, Manfred Wirsch und Volker Enkerts, befürworten den Beschluss der IAO und heben hervor, dass durch die Ergänzung der bisherigen Kategorien von grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit um das Grundprinzip Arbeitsschutz der Referenzcharakter des deutschen Systems der gesetzlichen Unfallversicherung sowie der gesetzliche Präventionsauftrag der deutschen Unfallversicherung nachhaltig gestärkt werde. Ferner zeige die Entscheidung der IAO auf, welch hohen Stellenwert das deutsche System der gesetzlichen Unfallversicherung auch auf internationaler Ebene habe.

„Diese Entscheidung hat auch für die gesetzliche Unfallversicherung eine große Bedeutung“, ergänzt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV. „Sie zeigt, wie wichtig sichere und gesunde Arbeitsplätze sind – für Beschäftigte und Unternehmen, aber auch für die Wirtschaft und Stabilität eines Landes. Der Beschluss bestätigt uns aber auch in unserer internationalen Arbeit, in der wir andere Länder zum Beispiel darin unterstützen, wie sie den Arbeitsschutz in Fabriken verbessern oder Arbeiten in der Textilindustrie ergonomischer gestalten können. Davon profitieren Menschen weltweit.“ Von international anerkannten Prinzipien profitieren auch deutsche Unternehmen, die global tätig sind. Denn der IAO-Beschluss biete einen weiteren Anreiz, sich für mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einzusetzen, erläutert Hussy.