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Neue Vorgaben für den Verbandkasten
Bis zum 30. April 2022 müssen Organisationen den Inhalt ihrer Verbandkästen gemäß der neuen Andorderungen erweitern. © AdobeStock/joern buchheim

Recht : Neue Vorgaben für den Verbandkasten

Seit 2021 gelten neue DIN-Normen für Verbandkästen. Bis Ende April 2022 müssen Unternehmen und Organisationen den Inhalt aufstocken.

Welche Materialien ein Erste-Hilfe-Koffer enthalten muss, schreiben die DIN-Normen 13157 (kleiner Verbandkasten) und 13169 (großer Verbandkasten) vor. Diese hat das Deutsche Institut für Normung (DIN) kürzlich aktualisiert. Seit November 2021 gehören auch Gesichtsmasken und Feuchttücher zur Grundausstattung. Außerdem hat sich die vorgeschriebene Menge an Pflastern erhöht.

Bis zum 30. April 2022 müssen Organisationen ihre Verbandkästen entsprechend aufstocken, wenn sie – zum Beispiel aufgrund vertraglicher Vorgaben – den aktualisierten Normen entsprechen müssen. Nicht notwendig ist es, neue Verbandkästen zu kaufen. Es genügt, die eventuell fehlenden Materialien zu ergänzen. Eine aktuelle Liste für große und kleine Verbandkästen stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zur Verfügung.

Erste-Hilfe-Material aufstocken und kontrollieren

Für die Umsetzung der neuen Anforderungen sind entweder die Führungskräfte selbst oder andere betriebliche Verantwortliche im Arbeitsschutz zuständig. Bei dieser Gelegenheit empfiehlt es sich, die bereits vorhandenen Artikel auf ihr Mindesthaltbarkeitsdatum und ihre Sterilität zu überprüfen – und gegebenenfalls auszutauschen.

Tipp zum Weiterlesen

Mehr Informationen über Verbandkästen gibt es beim DGUV Fachbereich „Erste Hilfe“. Hier erfahren Sie unter anderen, wie viele und welche Art an Verbandkästen in der Arbeitsstätte vorhanden sein müssen.