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Gewalt gegen Rettungskräfte
In extremen Fällen von Gewalt am Arbeitsplatz, wird dieser zum Tatort erklärt. © Adobe Stock/U. J. Alexander

Arbeitssicherheit : Gewalt gegen Rettungskräfte

Viele Beschäftigte wurden schon einmal Opfer von Gewalt. Besonders betroffen ist der Rettungsdienst. So lassen sich Beschäftigten schützen.

Es ist Freitagabend, betrunkene Partybesucher wanken aus einer Bar. Sie beginnen eine Schlägerei, es gibt Verletzte, jemand ruft den Rettungsdienst. Die eintreffenden Notfallsanitäterinnen und -sanitäter finden eine aufgeheizte Menge vor. Einige Umstehende beschimpfen die Einsatzkräfte, rempeln sie an.

Eine Situation, wie sie Daniel Schulte nur zu gut kennt. Der Fachbereichsleiter Bevölkerungsschutz beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) Niedersachsen arbeitet seit 16 Jahren im Rettungsdienst. „Die Hemmschwelle zu Beleidigungen und Provokationen sinkt“, sagt der 36-Jährige. Und: „Vor allem der Konsum von Alkohol verändert das Wesen vieler Menschen.“

Im Einsatz erleben Beschäftigte sehr häufig Gewalt

Ob Rettungskräfte, Amtsmitarbeitende, Polizei oder Pflegepersonal – Gewalt im Einsatz gehört für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Betroffen sind vor allem Erstere – die Rettungskräfte –, zeigt eine Studie der Ruhr-Universität Bochum aus dem Jahr 2018: Von 335 befragten Rettungskräften berichteten 94,3 Prozent von körperlichen oder verbalen Angriffen in den vorangegangenen zwölf Monaten.

Vor allem Einsätze in Wohnungen bieten laut Notfallsanitäter Schulte Gewaltpotenzial. „Wir betreten damit einen sehr privaten Raum, in dem wir nicht alle Gewohnheiten kennen. Viele reagieren darauf aggressiv.“ Insbesondere bei Einsätzen wegen häuslicher Gewalt drohen Rettungskräften gewalttätige Anfeindungen.

Tipp zum Weiterlesen

Mehr zur Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz in einer Publikation des IAG.

Meldung von Gewalt ist Pflicht

Zwar sieht das Gesetz vor, dass Arbeitgebende prüfen, wie gefährlich die Arbeit in ihrem Unternehmen ist – auch in Bezug auf psychische Folgen. Doch bisher gebe es die Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen noch in zu wenigen Unternehmen, sagt Anne Gehrke, Referentin Verkehrssicherheit beim Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) der DGUV.

Wenn Mitarbeitenden allerdings etwas passiert und sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden, sind Betriebe verpflichtet, das zu melden. Und auch bei kürzeren Arbeitsausfällen empfiehlt Gerke eine Meldung. „Jedem Mitarbeitenden stehen nach einem Arbeitsunfall mit psychischen Folgen im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens der DGUV fünf probatorische Sitzungen zu – unabhängig davon, ob er durch das Gewaltereignis einen körperlichen Schaden erlitten hat.“

Mithilfe des STOP-Prinzips Gewalt vorbeugen

Gewisse Risikofaktoren lassen sich im Rettungsdienst nie ausschließen. Doch sie können möglichst gering gehalten werden. Gehrke verweist dafür auf das STOP-Prinzip, das für technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen für einen besseren Arbeitsschutz steht. Wichtig sei eine zeitgemäße Technik. „Rettungskräfte brauchen moderne und ausreichend viele Funkgeräte. Auch die Kommunikation mit der Zentrale muss jederzeit gewährleistet sein“, sagt die IAG-Expertin. So kann die Leitstelle den Kolleginnen und Kollegen etwa während ihrer Fahrt zum Einsatzort durchgeben, ob sie eine bedrohliche Situation erwartet.

Auf der organisatorischen Ebene geht es darum, Abläufe zu standardisieren: „Das sorgt für eine bessere Teamarbeit. Die Beschäftigten wissen in einer Notfallsituation sofort, was zu tun ist.“ Darüber hinaus sollten Arbeitgebende ihre Mitarbeitenden auf bestimmte Gewaltsituationen vorbereiten.

Interkulturelle Kompetenz schulen

Entsprechende Schulungen gibt es bereits in der Ausbildung. „Da die Ausbildung seit 2014 drei Jahre umfasst, gibt es bereits viele Möglichkeiten, sich auf Gewaltsituationen vorzubereiten“, sagt Schulte vom DRK. Beschäftigte im Rettungsdienst haben eine 30-stündige Fortbildungspflicht, die sie zum Beispiel für Deeskalationsschulungen nutzen können.

Auch die interkulturelle Kommunikation werde immer wichtiger, sagt Schulte: „Bei Einsätzen begegnen wir auch Menschen aus anderen Kulturen. Es hilft, wenn man etwa einordnen kann, dass ein lauter Wortschwall in fremder Sprache nicht zwingend eine Bedrohung darstellt.“

Pausen mindern Stress

Wer Gewalt auf der Arbeit erlebt hat, sollte darüber sprechen – davon ist Expertin Gehrke überzeugt. „Arbeitgebende können zum Beispiel Einsatznachbesprechungen führen oder eine Deeskalationspause ermöglichen – also eine kurze Auszeit nach schwierigen Konfliktsituationen.“ Alternativ helfe ein psychologisches Gespräch. Doch nicht jeder will mit einem externen Therapeuten sprechen.

Das DRK setzt deshalb auf interne Anlaufstellen: die sogenannten Kollegialen Ansprechpersonen. Sie sprechen mit ihren Kolleginnen und Kollegen, wenn sie zum Beispiel eine Gewaltsituation erlebt haben, und geben Tipps, wie Beschäftigte damit umgehen können. Oder, wie Schulte es formuliert: „Ein Grundsatz im Rettungsdienst lautet schließlich, dass man sich nicht selbst gefährden soll. Und wer über belastende Situationen spricht, schützt sich bereits enorm.“

Autorin: Nina Bärschneider