topeins 4/2021

Versorgung sicherstellen. Sie übernehmen im Behandlungsablauf als Generalistinnen und Generalisten eine Lotsenfunktion: Sie bestimmen darüber, ob die Heilbehandlung in der Hausarztpraxis durchgeführt wird oder wegen der Art oder Schwere der Verlet- zung eine besondere Behandlung erfor- derlich ist. Auf Unfallmedizin spezialisiert Das können sie deshalb so gut entschei- den, weil sie besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf demGebiet der Unfall- medizin mitbringen. So sind sie in der Lage, die Art und Schwere einer Verlet- zung bestmöglich zu beurteilen. Die me- dizinischen Fachkräfte sind dann aufzu- suchen, wenn die Verletzung über den Unfalltag hinaus die Arbeitsfähigkeit verhindert oder die Behandlung mehr als eine Woche dauert. In vielen Fällen reicht es, wenn sich die Unfallverletzten von ihrem Haus- arzt oder ihrer Hausärztin behandeln lassen. D-Ärztinnen und -Ärzte kon­ trollieren dann nur noch den Heilver- lauf. In komplizierteren oder besonders schweren Fällen behandeln sie selbst. Weil es zu ihrer Ausbildung gehört, die Facharztbezeichnung „Orthopädie und Unfallchirurgie“ zu erwerben, würden sie zum Beispiel einen Knochenbruch selbst behandeln. In jedem Fall infor- mieren sie die zuständige Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft. >> Gut zu wissen: Arbeitsunfall und D-Arztverfahren In welchen Fällen ist das Durchgangsarztverfahren anzuwenden? Der D-Arzt oder die D-Ärztin sind aufzusuchen, wenn: • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt, • die Behandlung mehr als eine Woche andauert, Heil- und Hilfsmittel verordnet wur- den oder wenn es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt. Bei isolierten Augen- und Hals- Nasen-Ohren-Verletzungen geht es dagegen direkt in eine Facharztpraxis. Das gilt ebenso bei Zahnverletzungen. Wer stellt die Arbeitsunfähig- keitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) aus? Dies übernimmt der behan- delnde Arzt oder die behan- delnde Ärztin. Behandelt nicht eine Fachkraft des Durchgangs- arztverfahrens den Fall, kann sie dennoch die AU-Bescheini- gung ausstellen. Das geht allerdings nur, wenn die zu behandelnde Person nicht am selben Tag den weiterbe- handelnden Arzt oder die weiterbehandelnde Ärztin aufsuchen kann. Wann muss ein Arbeitsunfall der zuständigen Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft gemeldet werden? Bei tödlichen Arbeitsunfällen ist der Unfallversicherungsträ- ger direkt zu informieren, eben- so bei Unfällen mit schwerwie- genden Folgen. Ansonsten sind Unfälle meldepflichtig, wenn Personen dadurch mehr als drei Tage arbeitsunfähig wer- den. Die Meldung hat innerhalb von drei Kalendertagen nach dem Unfalltag zu erfolgen. Wer ist für die Meldung zuständig? Unternehmerinnen und Unter- nehmer beziehungsweise Be- vollmächtigte. Die Arbeitsun- fallanzeige benötigt aber auch vom Personal- oder Betriebsrat eine Unterschrift. Wer wird außerdem über Arbeitsunfälle informiert? Neben dem Betriebs- oder Personalrat sind dies die Be- triebsärztin oder der Betriebs- arzt sowie die Fachkraft für Ar- beitssicherheit. Auch das Amt für Arbeitsschutz bekommt eine Kopie. Die verletzte Person kann auf eigenen Wunsch ebenfalls eine Durch- schrift erhalten. Datenbank mit Kontakt zu D-Ärztinnen und D-Ärzten lviweb.dguv.de Eine Durchgangsärztin im Gespräch mit einer Pati- entin. Sie erläutert ihr die beste Behandlungsme- thode nach einem Unfall. Getty Images/kupicoo top eins 4 | 2021

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