topeins 2/2022

Der Anspruch auf Betriebliches Ein- gliederungsmanagement (BEM) wur- de kürzlich gerichtlich gestärkt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Arbeitgebende ein weiteres BEM anbieten, wenn Beschäftigte wiederholt länger als sechs Wochen krank sind. Ein solches Angebot muss auch dann unterbreitet werden, wenn Beschäftigte das erste Angebot ablehnen. Mit dem Urteil hob das Gericht eine Kündigung auf. bundesarbeitsgericht.de Aktenzeichen: 2 AZR 138/21 Die „DGUV Grundsätze für arbeits- medizinische Untersuchungen“ sind anerkannte Grundpfeiler der Arbeitsmedizin. Erarbeitet werden sie von einem Team aus Fachleuten der Medizin und des Arbeitsschutzes sowie von den Unfallversicherungs- trägern der gesetzlichen Unfallver- sicherung. Das zuletzt 2014 aktuali- sierte Standardwerk ist jetzt in einer Neuauflage erschienen. In erster Linie richtet es sich an medizinische Fachleute. Doch auch interessierte Führungskräfte können sich über neueste Erkenntnisse der Arbeits­ medizin informieren. dguv.de Webcode: d 17569 Al les, was Recht ist DATENSCHUTZ BEI TELEARBEIT UND MOBILEM ARBEITEN Wichtige Prinzipien, um sensible Daten zu schützen: Grafik: Raufeld Medien Abschirmen Sichtschutzfolien auf Displays verhindern, dass unbefugte Personen mitlesen können. In Privat- räumen sollten Beschäftigte Smart-Home-Geräte wie sprachgesteuerte Lautsprecher entfernen, weil sie gegebenenfalls Telefonate mithören. Verschlüsseln Der Zugang zu sensiblen Daten sollte über Zwei-Faktor-Authentifizierung erfolgen. Dabei weist die Nutzerin oder der Nutzer die Identität auf zwei un- abhängigen Kommunikationswegen nach – zum Beispiel per selbst gewähl- tem Passwort und einem Einmal-Kenn- wort, das eine App auf dem Mobiltele- fon erstellt. Aufpassen Datenträger wie USB-Sticks oder CDs können unterwegs verloren gehen oder beschä- digt werden. Wenn Beschäf- tigte sie transportieren, dann stets verschlüsselt und in ver- schlossenen Behältern. Adobe Stock/megaflopp Kontrollieren Arbeitgebende sind für den Schutz von perso- nenbezogenen Daten verantwortlich. Sie sind deshalb verpflichtet, zu kontrollieren, ob verein- barte Vorgaben eingehal- ten werden. WEITERE MELDUNGEN ONLINE: TOPEINS.DGUV.DE Vereinbaren Datenschutzgrundsätze sind in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung fest- zuschreiben. Sie regelt unter anderem, wie Beschäftigte mit personenbezoge- nen Daten umgehen sollen. UPDATE RECHT 7 2 | 2022 top eins

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