topeins 3/2022

VERANTWORTLICH FÜHREN 17 3 | 2022 top eins D er Landschaftsverband Rhein- land (LVR) beschäftigt mehr als 20.000 Menschen. Rund 1.800 sind schwerbehindert. Das sind neun Prozent – deutlich mehr als die gesetz- liche Mindestquote von fünf Prozent an Arbeitsplätzen, die private und öffent- liche Arbeitgebende (ab einer Größe von 41 Beschäftigten) mit schwerbe- hinderten oder gleichgestellten Per- sonen besetzen müssen. Damit führt der LVR vor Augen, was möglich ist. Ohne engagierte Führungskräfte wür- de dies wohl nicht gelingen. Ihr Einsatz zeigt sich von Anfang an: Noch bevor Beschäftigte mit Behinderung beimLVR ihre Arbeit aufnehmen, informiert sich die zuständige Führungskraft, welche Anforderungen sie an ihren Arbeitsplatz stellen. „Ich frage beispielsweise, wel- che Hilfsmittel sie benötigen. Diese wer- den den neuen Kolleginnen und Kolle- gen bei Dienstantritt bereitgestellt“, berichtet Elisabeth Altunkaynak. Sie ist Abteilungsleiterin der Bereiche Per- sonaleinsatzplanung und Ausbildung beim LVR. Der Kommunalverband er- füllt in weiten Teilen Nordrhein-Westfa- lens verschiedene Aufgaben, etwa in der Jugendhilfe und imGesundheitsdienst. Technische und organisatorische Anforderungen berücksichtigen Ein ergonomischer Arbeitsplatz ist Stan- dard für alle Beschäftigten des LVR. „Wir achten dabei auf das Licht, ausrei- chend Bewegungsfläche imRaum sowie eine gute Hard- und Softwareausstat- tung“, so Altunkaynak. Auch erhalten alle Beschäftigten eine Arbeitssicher- heitsunterweisung. Bei Beschäftigten mit Behinderung können spezifische Anforderungen dazukommen – etwa technische Hilfsmittel. „Beschäftigte mit verringerter Sehfähigkeit erhalten ein Bildschirmlesegerät mit einer Ver- größerungssoftware. Für blinde Be- schäftigte ist eine Sprachausgabe oder Vorlesesoftware notwendig. Menschen mit Hörbehinderung benötigenmitunter einen Bluetooth-Zugang am Computer. Dann nämlich können sie ihr Hörgerät mit dem Computer verbinden, sodass Töne direkt auf das Hörgerät umgeleitet werden“, nennt Altunkaynak Beispiele. Auch organisatorische Aspekte können bei der Arbeitsplatzgestaltung für Be- schäftigte mit Behinderung eine Rolle spielen. „Für kognitiv beeinträchtigte Personen kann ein ruhiges Arbeitsum- feld mit wiederkehrenden Aufgaben oder mit sorgfältig dosiertem Kunden- kontakt hilfreich sein“, erläutert die Gelungene Inklusion in der Arbeitswelt braucht engagierte Führungskräfte. Der Landschaftsverband Rheinland macht vor, wie Organisationen Barrieren für Beschäftigte mit Behinderung abbauen. VON ISABELLE RONDINONE » Gelebte Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch einen Platz in einer beruflichen Gemeinschaft findet. Gesellschaftsbilder/Andi Weiland Elisabeth Altunkaynak, Abteilungs- leiterin Personaleinsatzplanung und Ausbildung, LVR LVR-ZMB, Eva Lotte Niegel

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