topeins 3/2022

top eins 3 | 2022 Abteilungsleiterin. Und bei Meetings oder Veranstaltungen, an denen Kolle- ginnen und Kollegen mit Hörbehinde- rung teilnehmen, achten Führungskräfte darauf, dass eine schrift- oder gebärden- dolmetschende Person anwesend ist. In ihrem Engagement sind Führungs- kräfte des LVR nicht auf sich allein gestellt. Unterstützt werden sie unter anderem von den Abteilungen Arbeits- sicherheit und IT, vom betriebsmedi- zinischen Dienst sowie von externen Organisationen wie dem Berufsförde- rungswerk. Der Integrationsfachdienst wiederum übernimmt die Finanzierung technischer Hilfsmittel. Können Füh- rungskräfte Beschäftigte mit Behin- derung nicht im notwendigen Maße betreuen, greift der nordrhein-westfä- lische Verband auf Jobcoaches zurück. Für die Förderung von Inklusion ist zu- demdas betriebliche Inklusionsteam zu- ständig ( → siehe Infokasten) . Individuelle Schutzziele mit Gefährdungsbeurteilung ermitteln Ein wichtiges Instrument beim Arbeits- schutz ist die Gefährdungsbeurteilung. Um Arbeitsstätten und -mittel auf die Sicherheit für Beschäftigte mit Behin- derung zu prüfen, hat das Inklusions- amt des LVR gemeinsam mit dem si- cherheitswissenschaftlichen Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e. V. (ASER) ein speziel- les Verfahren entwickelt. Es nennt sich „Kölner Modell“. Es soll vor allem Un- ternehmen aus dem Klein- und Mittel- stand helfen, die spezifischen Gefahren für Beschäftigte mit Behinderung zu analysieren. Denn vor allem kleinere Unternehmen schrecken davor zurück, Beschäftigte mit Behinderung einzu- stellen, da sie befürchten, sie nicht genügend vor Risiken bei der Arbeit schützen zu können. Mit der inklu- dierten Gefährdungsbeurteilung lassen sich individuelle Schutzziele ermitteln und konkrete Maßnahmen für den Ar- beitsschutz ableiten. Diversität am Arbeitsplatz wirkt Vorurteilen entgegen Dass sich die Anstrengungen auszah- len, davon ist Altunkaynak überzeugt: „Wenn Menschen mit und ohne Behin- derung zusammenarbeiten, wird Ge- meinsamkeit zur Selbstverständlich- keit. Eventuelle Vorurteile, oft aufgrund von Nichtkenntnis oder fehlender Er- fahrung mit Behinderungen, brechen in sich zusammen. Das Bewusstsein, dass jede Person einen gleichberechtig- ten Platz in der beruflichen und auch privaten Gemeinschaft hat, verfestigt sich. Das verstehe ich unter gelungener Inklusion.“ Inkludierte Gefähr- dungsbeurteilungen berücksichtigen die Risiken für Beschäf- tigte mit Behinde- rung bei der Arbeit. Getty Images/Fotografia Inc. Handlungshilfe für eine inklu- dierte Gefährdungsbeurteilung: lvr.de > Service > Publikationen > Suche: „Inkludierte Gefähr- dungsbeurteilung“ GUT ZU WISSEN Wer bildet das betrieb- liche Inklusionsteam? 1 Inklusionsbeauftragte un- terstützen und kontrollieren Arbeitgebende bei der Ein- haltung gesetzlicher Pflich- ten, die für die Beschäfti- gung von Menschen mit Behinderung gelten. Unter- nehmen sind verpflichtet, mindestens eine Person für das Amt zu benennen. 2 Die Schwerbehinderten- vertretung überwacht Arbeitgebende, ob sie Vorschriften, Gesetze, Dienstvereinbarungen und Tarifverträge erfül- len. In Organisationen und Dienststellen, in denen fünf oder mehr Personen mit Behinderung arbeiten, wird die Schwerbehin- dertenvertretung von den Beschäftigten mit Behinde- rung gewählt. Beschäftigte können sich vertrauensvoll an sie wenden, etwa mit Beschwerden. 3 Der Betriebs- bzw. Perso- nalrat tritt in Unternehmen für die Belange der Arbeit- nehmerschaft ein. Zu sei- nen Aufgaben gehört es, auf die barrierefreie Gestal- tung von Arbeitsplätzen hinzuwirken. Die Integrations- und Inklu- sionsämter informieren über wichtige Begriffe rund um Inklusion: bih.de/integrationsaemter > Medien und Publikationen > Fachlexikon A-Z »

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