topeins 1/2023

Bereits vor dem Einstieg in den Schacht sind Vorkehrungen zu treffen, darunter eine Absicherung gegen Absturz. DGUV A rbeiten in umschlossenen Räu- men wie Schächten, Silos oder Behältern gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten, bei denen Beschäftige verschiedensten Gefähr- dungen ausgesetzt sein können. Folge- richtig sind Führungskräfte verpflich- tet, mittels Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob es nicht auch andere Arbeitsverfahren gäbe – zum Beispiel, ob nicht auch von außen an ihnen CHECKLISTE Aufgaben und Pflichten von Führungskräften 1 Gefährdungsbeurteilung erstellen 2 Betriebsanweisung für reguläre Arbeiten oder Erlaubnisschein für externe Dienstleister oder bei besonderen Gefährdungen erstellen 3 Aufsichtsführende Person bestimmen , die Beschäftigte einweist und vor Ort kontrolliert 4 Mindestens einmal im Jahr Beschäftigte unterweisen 5 Betriebsmittel regel­ mäßig prüfen (Häufig- keit je nach Nutzung), ebenso die persönliche Schutzausrüstung 6 Messgeräte nach Empfehlung des Herstellers warten 7 Mit betriebsärztlicher Unterstützung auf die Pflicht- und Angebots­ vorsorge achten (Stich- wörter Feuchtearbeit und Impfung Hepatitis A) 8 Für den Notfall planen und Rettung organisieren 9 Einmal im Jahr Rettung üben gearbeitet werden könnte. „Doch sind Abwasserleitungen verstopft oder müssen Absperrschieber an Rohren gewartet werden, lässt sich das Arbei- ten in umschlossenen Räumen meist nicht vermeiden“, sagt Sven Jürgen Danneberg, stellvertretender Leiter des DGUV Sachgebiets Abwasser. Als Auf- sichtsperson des Gemeindeunfallver­ sicherungsverbandes Hannover kennt er die Arbeit in kommunalen Klär­ anlagen und Abwassernetzen sehr gut. Die Gefahren für die Beschäftigten sind vielfältig. Da wäre zunächst der eingeschränkte Platz: Einstiegsöff­ nungen in die Kanalisation haben oft nur Durchmesser von 60 Zentimetern. Doch auch Kanäle selbst dürfen erst ab einer lichten Höhe von 100 Zentimetern begangen werden. Das lässt kaum Platz zum Arbeiten. Und wenn etwas passiert, ist auch für die Rettung wenig Raum. Sichergestellt sein muss außer- dem, dass maschinelle Einrichtungen wie Pumpen und Schwallspülein­ richtungen außer Betrieb genommen wurden und gegen unbefugtes Wieder- einschalten gesichert sind. Andere Gefahren sind nicht sofort sichtbar. Beispielsweise kann der Luft- austausch stark eingeschränkt und damit auch der Sauerstoffgehalt durch sauerstoffzehrende Prozesse niedrig sein. Faulgase, Benzindämpfe und an- dere gefährliche Stoffe, die zur Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre führen können, werden oft zu spät bemerkt. Plötzlich eintretender Stark­ regen birgt im Kanalnetz zudem das Risiko zu ertrinken. So schützen Führungskräfte ihre Beschäftigten bestmöglich Für die anstehenden Arbeitsaufgaben beurteilen die Führungskräfte die Ge- fährdungen und planen Schutzmaß- nahmen. „Ich rate Führungskräften, Fachleute hinzuzuziehen, wie die Fach­ kraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt“, sagt Danneberg. Für den regelmäßigen Einsatz müssen Führungskräfte » VERANTWORTLICH FÜHREN 21 1 | 2023 top eins

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