topeins 1/2023

außerdem eine Betriebsanweisung/ Dienstanweisung erstellen, die die Ge- fährdungen und Schutzmaßnahmen auflistet. Darin wird auch eine Aufsicht führende Person benannt. „Sie prüft die Gegebenheiten vor Ort und weist die Beschäftigten vor dem Einsatz noch einmal ein“, so Danneberg. Für beson- dere Gefährdungen oder wenn betriebs- fremde Unternehmen beauftragt wer- den, braucht es einen Erlaubnisschein, den auch die Aufsicht führende Person ausstellen kann. Erste Schutzmaßnahme ist anschlie- ßend die Sicherung der Arbeitsstelle. Befindet sich beispielsweise der Ein- stieg ins Kanalnetz auf einer Straße, muss der fließende Verkehr mittels Leitbaken mit genügend Abstand an der Arbeitsstelle vorbeigeleitet werden. Zu- und Abflüsse sind ebenfalls zu ver- schließen – mittels Absperrgeräten wie zum Beispiel Rohrabsperrblasen oder mechanischen Rohrabsperrgeräten. DGUV Regel für die Branche Abwasserentsorgung: publikationen.dguv.de Webcode: 103602 Es muss persönliche Schutzausrüstung zumRetten beziehungsweise gegen Ab- sturz getragen werden. Wer zuerst ein- steigt, muss bei Schächten ab einem Meter Tiefe mit einemSicherheitsseil an einem Anschlagpunkt, zum Beispiel einem Dreibock mit Höhensicherungs- und Rettungshubgerät, gesichert wer- den. „So kann die angeseilte Person bei einem Notfall schnell in Sicherheit gebracht werden“, erklärt Danneberg. Zudem muss der umschlossene Raum vom Schachteinstieg aus freigemessen werden. Nur wenn die Konzentration an Gefahrstoffen nicht zu hoch ist und der Sauerstoffgehalt wiederumhoch genug, kann der Einstieg beginnen. Gegebe- nenfalls müssen Lüftungsmaßnahmen getroffen werden oder die Person im Schacht ein Atemschutzgerät tragen. Verbindung zum Sicherungsposten draußen halten Während der Arbeiten wird mit einem Gerät weiter gemessen, das verschie­ dene Gase erkennt und Alarm schlägt, sollten festgelegte Konzentrationen über- oder unterschritten werden. „Für bestimmte Tätigkeiten ist ein Selbst­ retter vorgeschrieben. Doch es ist sinn- voll, ihn in jedem Fall mitzugeben“, rät Danneberg. „Dank der Geräte gewinnen Beschäftigte notwendige Zeit, um sich bei Alarm aus der Gefahrenzone zu begeben.“ Die Beschäftigten müssen zudem Kontakt zur Außenwelt halten können – am besten durch Sicht- und Rufverbindung zum Sicherungsposten über Tage. Alleinarbeit ist bei Einsätzen in umschlossenen Räumen von abwas- sertechnischen Anlagen untersagt. Doch bei aller Vorbereitung – nicht alle Gefahren lassen sich voraussehen. „Bei Abwasseranlagen weiß man nie, was da drin ist“, meint Danneberg. Zur persönlichen Schutzausrüstung gehören daher neben möglichem Atemschutz auch Handschuhe und eine Wathose, um den Kontakt zu Abwasser zu vermeiden. » Bei einer Rettung aus engen Räumen muss jeder Handgriff sitzen. Deswegen sollten diese regelmäßig geübt werden. DGUV 22 VERANTWORTLICH FÜHREN top eins 1 | 2023 MEHR INFOS Arbeiten in umschlossenen Räumen: publikationen.dguv.de Webcode: p103004 Atemschutzgeräte benutzen: publikationen.dguv.de Webcode: p112190 Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen: publikationen.dguv.de Webcode: p203063 Unterweisungshilfen: publikationen.dguv.de Webcode: p203051

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