topeins 3/2021

E s ist Februar 2020. Die Menschen aus dem hessischen Volkmarsen machen sich auf den Weg zum Rosenmontagsumzug, als plötzlich ein Auto in die Menge rast. Viele von ihnen werden teils lebensgefährlich verletzt. Ein Schock für alle Beteiligten – auch für professionelle Helferinnen und Helfer im Rettungswesen und Ersthel­ fende. Und eine Mammutaufgabe für Kommunen, staatliche Stellen, Hilfs­ organisationen, Unfallversicherungs­ träger und viele weitere Agierende. Volkmarsen ist nur ein Beispiel für sogenannte Großschadensereignisse in Deutschland. Weitere sind der An­ schlag auf dem Berliner Breitscheid­ platz 2016 sowie der Amoklauf in Würzburg im Juni dieses Jahres. Auch Flugzeugabstürze fallen darunter. Nach derartigen Katastrophen die Opfer schnell zu versorgen, hat oberste Prio­ rität. Verschiedene Einrichtungen und Institutionen kommen hier ins Spiel. Eine davon ist die gesetzliche Unfall­ versicherung, über die unter anderem Beschäftigte, Ersthelfende sowie Studie­ rende bei einem Großschadensereignis versichert sind. „Die Versicherten sind über die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gegen die Folgen von kör­ perlichen und psychischen Schäden ver­ sichert, wenn sie während ihrer Arbeits­ tätigkeit, demSchulbesuch oder auf dem damit verbundenen Weg geschädigt werden“, erklärt Steffen Glaubitz, Leiter Rehabilitation und Leistungen bei der Unfallkasse Berlin, und ergänzt: „Das gilt für hauptberuflich, ehrenamtlich und spontan Helfende.“ Die zuständigen Unfallkassen und Berufsgenossenschaf­ ten übernehmen die Kosten der Heilbe­ handlung, erbringen Geldleistungen und organisieren die berufliche und soziale Wiedereingliederung. Dazu ge­ hört unter anderemdie Behandlung psy­ chischer Folgen wie Posttraumatische Belastungsstörungen. „Die Betroffenen erhalten frühzeitig umfassende Leistun­ gen“, sagt Glaubitz. Koordinierende Stelle stimmt Hilfsangebote ab Um eine abgestimmte Vorgehensweise der Unfallkassen und Berufsgenossen­ schaften sicherzustellen, benennt der Spitzenverband, die Deutsche Gesetzli­ che Unfallversicherung (DGUV), nach einem Großschadensereignis eine so­ genannte koordinierende Stelle. Diese bündelt die Hilfsangebote für Versicher­ te und stimmt sichmit Krisenstäben und Helfernetzwerken ab, unter anderemmit Opferschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Gibt es Hinweise, dass Betroffene unter den Schutz der gesetzli­ chen Unfallversicherung fallen, werden sie über die koordinierende Stelle an die zuständige Unfallkasse oder Berufsge­ nossenschaft vermittelt. Dies hilft auch betroffenen Kommunen im Krisenma­ nagement. „Damit traumatisierte oder körperlich verletzte Versicherte frühzei­ top eins 3 | 2021 Großschadensereignisse sind nicht nur für die Betroffenen belastend, sondern auch für diejenigen, die Hilfe leisten. An ihrer Seite steht die gesetzliche Unfallversicherung mit ihren Leistungen. VON FLORIAN JUNG Wenn alles ganz schnell gehen muss 22 VERANTWORTLICH FÜHREN

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