topeins 4/2021

Immer wieder kommt es während der Müllabfuhr zu tragischen Unfällen. Besonders das Rückwärtsfahren von Abfallsammelfahrzeugen auf unge- eigneten Straßen kann eine tödliche Gefahr für die Beschäftigten der Müllabfuhr sowie für die Passanten bedeuten. Darauf macht das Sach- gebiet Abfallwirtschaft der DGUV in einer neuen Broschüre aufmerksam und gibt Hinweise zur Verantwort­ lichkeit. publikationen.dguv.de Webcode: p214033 Beschäftigte, die im Straßenverkehr oder in der Nähe von Bahngleisen arbeiten, sollten stets Warnwesten tragen. Was bei deren Beschaffung, Pflege und Lagerung zu beachten ist, fasst die neue DGUV Information 212-016 zusammen. Sie enthält unter anderem Kapitel zu den Themen „Warnkleidung in Verbindung mit Schnittschutz“ und „Schwerent- flammbare Warnkleidung“. Die neu hinzugefügte Anlage „Betriebs­ anweisung Straßenverkehr“ ist für Führungskräfte ebenfalls sehr informativ. publikationen.dguv.de Webcode: p212016 Al les, was Recht ist ANGEBOTE UND PFLICHTEN Impf-Anreize unterbreiten Betriebe haben die Möglichkeit, Beschäftigten besondere Prämien wie zum Beispiel Gutscheine oder Extrazahlungen anzubieten, wenn unterbreitete Impfangebote wahrgenom- men werden. Dabei liegt kein Verstoß gegen das Maßrege- lungsverbot vor. Grafik: Raufeld Medien Spezielle Angebote Besteht laut Gefährdungsbeurteilung ein durch den Beruf bedingtes erhöhtes In- fektionsrisiko, sollen Beschäftigten laut Arbeitsmedizinischer Regel Schutzimpfun- gen angeboten werden – zum Beispiel gegen Hepatitis A und B in Gesundheitsberufen. Impfung als Voraussetzung Arbeitgebende in Gesundheitsbe- rufen können die Beschäftigung an bestimmten Arbeitsplätzen an einen Impfnachweis koppeln, etwa bei einer Impfung gegen COVID-19. Auskunftspflicht Verweigern Beschäftigte in Be- rufen, in denen Arbeitgebende den Impfstatus abfragen dürfen, die Auskunft, so können Betriebe auch abmahnen oder kündigen. Getty Images/DEBOVE SOPHIE Grippeimpfung Arbeitgebende können freiwillig über die Betriebsärztinnen und -ärzte eine Grippeschutzimpfung anbieten. Ob die Beschäftigten dieses Angebot annehmen, ist ihnen überlassen. WEITERE MELDUNGEN ONLINE: TOPEINS.DGUV.DE UPDATE RECHT 7 4 | 2021 top eins

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