topeins 1/2022
1 | 2022 top eins zu tolerieren sind. Eine wichtige Rol- le kam dabei den Führungskräften zu. „Führungskräfte haben eine herausra- gende Schlüsselfunktion.Wir wollenund müssen gute Vorbilder sein. Sonst funk- tioniert es nicht“, betont Karsten Wolff, Leiter der Pressestelle der ZPD Nieder- sachsen und damit selbst Führungskraft. Das Ziel: die Kultur in der Behörde mit ihrenmehr als 2.000 Beschäftigten so zu verändern, dass sich Betroffene in Fällen von sexueller Belästigung ohne Scheu an ihre Vorgesetzten wenden – und diese passend reagieren. Das ZPD Niedersachsen führte für sei- ne rund 100 Führungskräfte das ver- pflichtende Seminar „Faires Verhalten am Arbeitsplatz“ ein. Eine Gleichstel- lungsbeauftragte und eine externe Trainerin leiteten die eintägigen Ver- anstaltungen gemeinsam. Ihnen ge- lang es, die anfänglichen Vorbehalte einzelner Führungskräfte gegen das Format und die Notwendigkeit einer Weiterbildung auszuräumen. So ver- banden die Seminarleiterinnen die Aufklärung über rechtliche Fragen mit einer Diskussion darüber, was die Teil- nehmenden selbst als sexuelle Belästi- gung definieren würden. Zur Selbstre- flexion trugen auch Perspektivwechsel bei, bei denen sich die Führungskräfte in die Rolle einer Person versetzten, deren sexuelle Grenzen verletzt wur- den. Die Beispiele wählten die >> Was fällt unter sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definiert sexuelle Belästigung als ein einseiti- ges sexuelles Verhalten. Es gibt drei Arten: VERBAL Anzügliche Bemerkungen und Geräusche NON-VERBAL Zeigen und sichtbares Anbringen pornografischer Darstellungen PHYSISCH Unerwünschte Berührungen, körperliche Annäherung oder Gewalt Nicht alle dieser Handlungen sind auch strafrechtlich rele- vant. Am Arbeitsplatz sind sie dennoch verboten. Entschei- dend bei der Frage, ob es sich um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz handelt, ist die Auswirkung auf die belästigte Person, nicht die Absicht der handelnden Person.
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