topeins 1/2022

Seminarleiterinnen so, dass sie den Polizeialltag widerspiegelten, etwa Einsätze, bei denen Polizistinnen und Polizisten stundenlang auf engem Raum zusammenarbeiten. Trainiert wurde ebenfalls das Verhalten von Führungskräften im Gespräch mit Beschäftigten, die eine sexuelle Grenz- verletzung erfahren haben. Hier stecken Führungskräfte im Dilemma: Sie wol- len helfen, müssen als Vorgesetzte aber zugleich sicherstellen, dass niemand falsch beschuldigt wird (mehr dazu im Interview auf Seite 29). „Das Feedback nach dem Seminar war ausnehmend positiv, weil es einen spürbaren Mehr- wert gebracht hat“, so Wolff. Vertrauenspersonen stehen auf und an der Seite von Betroffenen Doch auch die beste Präventionsarbeit kann nicht vollständig verhindern, dass es zu sexuellen Übergriffen und Grenz- verletzungen kommt. Sie schafft aber den Rahmen, dass Opfer in solchen Fällen geschützt werden und Hilfe be- kommen. Eine besondere Funktion er- füllen dabei Vertrauenspersonen. Sie stehenwährenddes gesamtenProzesses an der Seite des Opfers, unterstützen und beraten. In vielen Unternehmen und Einrich- tungen nehmen Gleichstellungsbeauf- tragte die Rolle der Vertrauensperson ein. Die ZPD zieht diesen Kreis wei- ter: Eingebunden sind hier auch die Schwerbehindertenvertretung, der Per- sonalrat, der kirchliche Dienst und die Regionale Beratungsstelle der ZPD. Ziel dessen ist es, dass sich Opfer von sexu- eller Belästigung eine Ansprechperson suchen können, der sie vertrauen und die sie besonders gut verstehen kann, etwa weil sie dasselbe Geschlecht hat. „Diese regionalen Beratungsangebote gab es bereits als Teil der psychoso- zialen Fürsorge. Nach Einsätzen mit traumatischen Erlebnissen gehen die Kolleginnen und Kollegen schon lange dorthin. Jetzt nutzen wir sie zunehmend auch beim Umgang mit internen Kon- flikten“, sagt Karsten Wolff. Beratung undHilfe sind aber nicht alles. Das Allgemeine Gleichbehandlungs- gesetz (AGG) schreibt vor, dass es eine Beschwerdestelle geben muss, an die sich Opfer sexueller Belästigung wen- den können. Die Stadt München, mit ihren rund 43.500 Beschäftigten größte Kommunalverwaltung in Deutschland, hat gute Erfahrungen damit gemacht, diese zentral in der Rechtsabteilung des Personal- und Organisationsreferats anzusiedeln. Seit 2002 und damit be- reits vor Einführung des AGG ist die Be- schwerdestelle aktiv. Sie ist für alle Be- schwerden wegen sexueller Belästigung von und durch städtische Beschäftigte zuständig. Außerdem kann sie angeru- fen werden, wenn Kundinnen und Kun- den in der Verwaltung durch städtische Mitarbeitende belästigt werden oder es in städtischen Kitas beziehungsweise Schulen zu Vorfällen kommt. Damit geht der Auftrag der Münchener Be- schwerdestelle über das im AGG Gefor- derte hinaus. Vertraulichkeit im Verfahren dient dem Schutz der Beschäftigten Nicht nur Beschäftigte wenden sich an die Beschwerdestelle, sondern auch Personalverantwortliche. Nicht immer geht es darum, ein offizielles Verfahren einzuleiten. „Führungskräfte können mich auch vertraulich kontaktieren“, sagt Psychologin Susanne Henke, Lei- terin der Beschwerdestelle. Sie hilft dann bei der Einschätzung von Vorfäl- len. Jeder Fall sei anders. Das wichtigste Gut sei dabei stets die Vertraulichkeit. „Letztendlich geht es um den Schutz der Beschäftigten. Wir müssen nicht im- mer sanktionieren“, so Henke. Das Beschwerdeverfahren kann auch in einer Betriebs- oder Dienstverein- barung geregelt werden. Diese sollte laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes außerdem definieren, was Es ist uns besonders wichtig, junge Führungskräfte fit zu machen, damit sie im Falle des Falls richtig reagieren können. Karsten Wolff Leiter der Pressestelle der ZPD Niedersachsen top eins 1 | 2022 In Fortbildungen bekommen Führungskräfte gezeigt, was sie tun können, um sexueller Belästigung vorzubeugen. Getty Images/FG Trade >> 14 VERANTWORTLICH FÜHREN

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