topeins 3/2022

von geschultem Fachpersonal für Rückenübungen durchgeführt. Auf diese Weise wird versucht, einen Verbleib im Beruf zu ermöglichen. Eine enorme Er- leichterung sowohl für die Beschäftigten selbst als auch für die Arbeitgebenden. Denn erfahrenes Personal ist wertvoll. Offene Stellen lassen sich aufgrund des gravierenden Fachkräftemangels meist nur schwer besetzen. Und ist die neue Fachkraft gefunden, muss sie erst ein- gearbeitet werden. Doch was, wenn die individuellen Prä- ventionsmaßnahmen nicht helfen? Erst dann würde man darüber nachdenken, die berufliche Situation zu ändern, sagt Thomas Pflieger. Das gewohnte Arbeits- umfeld zu verlassen, könne aber den- noch verhindert werden: „Es wäre denk- bar, dass beispielsweise Beschäftigte der Pflege in eine Schreibtischtätigkeit wechseln, an einen ergonomischen Ar- beitsplatz mit einemhöhenverstellbaren Schreibtisch“, so Pflieger. Heller Hautkrebs und andere Hauterkrankungen verbreitet Berufsbedingte Gesundheitsgefahren werden vorab zwar in einer Gefähr- dungsbeurteilung erfasst und Maß- nahmen wie Schutzkleidung oder an- dere Hilfsmittel sollen ihnen vorbeugen. „Trotzdem gelingt es nicht immer, jede Gesundheitsgefahr abzuwenden“, sagt der Präventionsexperte. Weitverbreitet sind im öffentlichen Dienst auch Haut- krebserkrankungen. „Zu einer wach- senden Gefahr ist der sogenannte helle Hautkrebs geworden“, sagt Pflieger und fügt hinzu: „Er trifft Beschäftigte, die über längere Zeit in der prallen Sonne arbeiten.“ Beispielsweise sind Beschäf- tigte von Stadtverwaltungen gefährdet, die beimGrünschnitt täglich viel Zeit im Freien verbringen. Stellt eine Betriebs- ärztin oder ein Betriebsarzt fest, dass die Gefahr eines beginnenden Hautkrebses besteht, übernimmt die Unfallkasse für die betroffene Person die Behandlungs- kosten. Präventiv sind im Fall des wei- ßen Hautkrebses die Arbeitgebenden gefragt. Sie können die Arbeitszeiten an- passen und beispielsweise langärmlige Schutzkleidung und Kopfbedeckungen zur Verfügung stellen. » Häufige Fragen zu Berufskrank- heiten beantwortet ein FAQ: dguv.de Webcode: d1181995 ZUM WEITERLESEN Prävention von hellem Hautkrebs: topeins.dguv.de/ gesund-bleiben/schutz- vor-uv-strahlung Häufigste Berufskrankheiten öffentlicher Dienst Infektionskrankheiten* Hautkrebs, UV-Strahlung Lärmschwerhörigkeit Hauterkrankungen Lendenwirbelsäule, Heben/Tragen * Durch COVID-19 ist die Fallzahl weit höher als vor der Pandemie QUELLE: DGUV 2021 26.677 591 339 194 113 28 GESUND BLEIBEN top eins 3 | 2022 Was sind Berufskrankheiten? → Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, deren Ursache in der beruflichen Tätigkeit liegt. Alle aktuell als Berufskrankheit anerken- nungsfähigen Erkrankungen sind in der Berufskrankhei- tenliste aufgeführt. → Die Liste der Berufskrank- heiten wird ergänzt, sobald neue medizinische Erkennt- nisse vorliegen. Ein Ärztli- cher Sachverständigenbeirat schlägt vor, welche Krankhei- ten auf die Liste gesetzt wer- den sollen. Bundesregierung und Bundesrat entscheiden darüber. → Seit Januar 2021 gelten Neuregelungen für die Aner- kennung von Berufskrankhei- ten. Dazu gehört der Wegfall des Unterlassungszwangs , wodurch Beschäftigte ihre Tätigkeit nicht mehr aufge- ben müssen, um eine Berufs- krankheit anerkannt zu be- kommen. → Individualprävention um- fasst Angebote der gesetzli- chen Unfallversicherung, die darauf abzielen, den Eintritt von Berufskrankheiten oder schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Die geeigneten Maßnahmen werden je nach Branche und Person individu- ell ausgewählt.

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