topeins 1/2021

An Hochschulen spielt neben den klas- sischen Themen des Arbeitsschutzes seit einigen Jahren auch die psychische Gesundheit der Studierenden eine zu- nehmende Rolle. Im Gegensatz zu An- geboten von Krankenkassen, die auf die individuelle Stärkung und Qualifi- zierung der Studierenden setzen, gehe es bei den Angeboten der Unfallkassen vor allem darum, Organisation und Ab- läufe zu verbessern, um so die Bedin- gungen für Lehrende und Lernende zu verbessern, erklärt Dr. Hans-Joachim Grumbach, Leiter des Sachgebiets Hochschulen und Forschungseinrich- tungen der DGUV. In der Unfallpräven- tion stünden neben den praktischen Lehrveranstaltungen in Werkstätten, Laboratorien und in Außenbereichen sowohl der Hochschulsport als auch der Weg zur Hochschule und wieder zurück nach Hause im Fokus. Beim Neubau spätere Installationen mitplanen So haben sich die Aufgabenfelder der Schülerunfallversicherung auch an Hochschulen in den vergange- nen 50 Jahren stark weiterentwickelt. Ging es bis in die frühen 2000er-Jahre hauptsächlich um klassische Arbeits- sicherheit, vor allem in den Praktika der natur- und ingenieurwissenschaft- lichen Studiengänge, kamen nach und nach immer mehr Bereiche des Gesundheitsschutzes zur Prävention hinzu. Ein ständiger Begleiter ist das Thema Neubau und Sanierung von Hochschulgebäuden. „Lehre und For- schung unterliegen einem stetigen Wandel auch durch personelle Fluktu- ation“, erklärt Grumbach. Häufig seien die Gebäude beim Bau an den Bedarf einer bestimmten Professur angepasst worden – ein Problem, wenn diese neu besetzt wird und sich die Bedarfe da- durch ändern. Wird beim Bau gespart, kann es kompliziert werden An dieser Stelle lässt sich vorab nicht viel ausrichten, wohl aber an einem anderen Punkt der Planung: der si- cherheits- und gesundheitsrelevanten Technik für Hochschulgebäude. Grum- bach beobachtet immer wieder, dass schonbei der PlanungeinerHochschul­ einrichtung an solcher Technik – oder auch schlicht an der Fläche – gespart werde. „Das ist schwer zu kompensie- ren. Betriebsabläufe werden unnötig verkompliziert und verteuert, was wiederum zu Belastungen und Frust bei allen Akteuren führt“, meint Grum- bach. Fehlende Installationsreserven, zum Beispiel für notwendige Anpas- sungen der Lüftungstechnik, machten Umbauten dann so aufwendig, dass sie letztendlich nicht realisiert wür- den. „Hier wäre eine weitsichtigere Planung, nicht nur in Pandemiezeiten, hilfreich“, sagt Grumbach. 1 | 2021 top eins VERANTWORTUNGSBEWUSST FÜHREN 15 50 Jahre Schüler- Unfallversicherung Die Unfallversicherung, die bereits 1885 im Deutschen Kaiserreich eingeführt wor- den war, galt zunächst nur für erwachsene Beschäftig- te. Erst im Jahr 1967 regte der Bundesgerichtshof an, dass auch Kinder und Jugendliche mit in den Versicherungs- schutz aufzunehmen seien. Es dauerte aber noch einmal vier Jahre, ehe der Gesetzge- ber dies aufgriff. Seit dem 1. April 1971 gilt der Unfallversicherungsschutz auch für Schülerinnen und Schüler, Kinder in Betreu- ungseinrichtungen und Stu- dierende. Ebenso greift der Versicherungsschutz der Schülerunfallversicherung während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten oder Berufsschulen. WEITERLESEN Mehr zur Schülerun- fallversicherung: www.dguv.de > Versicherung > Versicherte Personen > Kinder, Schüler und Studenten Mehr Informationen zu Unfallgefah- ren und Prävention an Schulen: www.sichere-schule.de Das Thema Gesundheit bekam in Schulen durch die Pandemie einen noch höheren Stellenwert. Adobe Stock/Halfpoint

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