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Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

Herzlich willkommen auf „top eins“, der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für Führungskräfte im öffentlichen Dienst.

Die Filme erklären Ihnen unsere Aufgaben und die Inhalte unserer Internetseite.

Die Untertitel können über den Button im Videoplayer optional aktiviert werden.

Informationen zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) e.V.

In diesem Film stellen wir Ihnen die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung vor. Der Verband „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“, kurz DGUV, ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er nimmt die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen. Der Verband vertritt die gesetzliche Unfallversicherung gegenüber Politik, Bundes-, Landes-, europäischen und sonstigen nationalen und internationalen Institutionen sowie Sozialpartnern.

Organe der DGUV als eingetragener Verein sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Beide sind wie die Selbstverwaltung der Unfallversicherungsträger paritätisch besetzt. Die Mitgliederversammlung, das „Parlament“ der DGUV, berät und entscheidet mindestens einmal jährlich über Grundsatzfragen. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Er führt die Geschäfte der DGUV und wählt den Hauptgeschäftsführer.

Mitglieder des Spitzenverbandes DGUV sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die derzeit 9 gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gliedern sich in 19 regional zuständige Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände, vier Feuerwehr-Unfallkassen sowie die bundesweit zuständige Unfallversicherung Bund und Bahn.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung kooperieren mit zahlreichen internationalen Institutionen und Organisationen anderer Staaten, da viele Aufgaben in den Bereichen Sozialversicherung sowie Arbeitsschutz internationale Zusammenarbeit und entsprechend abgestimmte Lösungen erfordern. Darüber hinaus gehören die europa- und weltweite Förderung des Arbeitsschutzes sowie die Absicherung der Arbeitnehmer zu ihren wichtigsten Zielen. Auch über das Europäische Forum Unfallversicherung sowie die Europavertretung werden Themen und Anliegen der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung eingebracht. Darüber hinaus nimmt die DGUV Beratungstätigkeiten in zahlreichen Staaten weltweit wahr.

ABSPANN

Informationen zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Herausgeber

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Produktion

Gebärdenwerk GmbH

© 2021 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)

Über top eins

Über top eins

Willkommen auf „top eins“, der Website der gesetzlichen Unfallversicherung für Führungskräfte im öffentlichen Dienst. In diesem Film stellen wir Ihnen die Inhalte dieser Website vor.

Die Website richtet sich an Führungskräfte im öffentlichen Dienst. Diese erhalten hier spannende Neuigkeiten, praxisrelevante Informationen sowie konkrete Anregungen und Tipps für ihre Arbeit. Sie erfahren, wie sie für sichere und gesunde Arbeitsplätze sorgen. Das Ziel besteht darin, eine Kultur der Prävention in Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes nachhaltig zu etablieren. Dazu gehören Fragen des Arbeitsschutzes ebenso wie Beiträge zu moderner Führungs- und Fehlerkultur. Top eins informiert darüber, was Führungskräfte des öffentlichen Dienstes tun können, um die Gesundheit und die Arbeitskraft ihrer Teams zu schützen. Der betriebliche Gesundheitsschutz spielt hierbei eine maßgebliche Rolle. Außerdem erfahren Führungskräfte, wie sie auf ihre eigene Gesundheit achten können, wie sie Arbeitsbelastungen ausgleichen und Krankheiten vorbeugen. Auch über neue Vorschriften, Verordnungen und Gesetze wird auf der Website informiert.

Die Website „top eins“ gehört zum gleichnamigen Magazin. Dieses erscheint viermal im Jahr und wird von bestimmten Unfallkassen kostenfrei an die bei ihnen versicherten Einrichtungen und Betriebe geschickt.

Herausgeber von Magazin und Website ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, die „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“, kurz DGUV. Sie nimmt die gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder wahr und fördert deren Aufgaben zum Wohl der Versicherten und der Unternehmen.

ABSPANN

Über top eins

Herausgeber

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Produktion

yomma GmbH

© 2022 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (e.V.) bemüht, ihre  Websites barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 .

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website https://topeins.dguv.de.

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 18.02.2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

  • Seit Februar 2021 werden barrierefreie PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt. Ältere PDF-Dokumente und E-Papers sind noch nicht vollumfänglich auf eine barrierefreie Nutzung ausgelegt.
  • Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
  • Der Text der Webseiten zur Erklärung zur Barrierefreiheit, zum Feedback-Mechanismus sowie das Inhaltsverzeichnis sowie Erläuterungen zur Website sind nach BITV 2.0 noch nicht Leichter Sprache verfügbar.
  • Alternativen für die Bewegungsaktivierung liegen nicht vor.

Gebärdentelefon und Service für hörgeschädigte und gehörlose Bürger/-innen

Wenn Sie als gehörlose/r oder hörgeschädigte/r Bürger/-in Fragen zu den Themen der Gesetzlichen Unfallversicherung haben, nutzen Sie am besten unser Gebärdentelefon mittels Videotelefonie im Internet. So können Sie einfach und direkt und ohne zusätzliche Software/Downloads bei uns anrufen. Sie benötigen nur ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Tablet oder Smartphone) und einen uneingeschränkten Internetzugang. Unsere gehörlosen Mitarbeiter/-innen beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Gebärdensprache. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Gebärdentelefon: www.gebaerdentelefon.de/dguv

Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.

Informationen in Leichter Sprache

Wir werden bald in Leichter Sprache erklären:

Was auf unseren Seiten steht.

Und wie Sie Inhalte finden.

Unter www.dguv.de/leichte-sprache finden Sie Informationen in Leichter Sprache.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 18.02.2021 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartner/-innen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter dieser E-Mail-Adresse an: barrierefreiheit@dguv.de

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufrieden stellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de

ABSPANN

Erklärung zur Barrierefreiheit

Herausgeber
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Produktion
yomma GmbH

© 2022 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Gebärdentelefon und Service für hörgeschädigte und gehörlose Bürger/-innen

Wenn Sie als gehörlose/r oder hörgeschädigte/r Bürger/-in Fragen zu den Themen der Gesetzlichen Unfallversicherung haben, nutzen Sie am besten unser Gebärdentelefon mittels Videotelefonie im Internet. So können Sie einfach und direkt und ohne zusätzliche Software/Downloads bei uns anrufen. Sie benötigen nur ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Tablet oder Smartphone) und einen uneingeschränkten Internetzugang. Unsere gehörlosen Mitarbeiter/-innen beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Gebärdensprache. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Gebärdentelefon: https://www.gebaerdentelefon.de/dguv

Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.