
Arbeitssicherheit : Gefahrstoffe sicher verwahren
Grünflächenpflege, Winterdienst, Straßenunterhalt – die Tätigkeiten auf kommunalen Bauhöfen sind vielfältig. Das gilt auch für die Werkzeuge und Maschinen, mit denen die Beschäftigten arbeiten. Dabei hantieren sie mit ganz unterschiedlichen Gefahrstoffen, die sicher gelagert werden müssen.
Auf Bauhöfen sind es vor allem drei Gruppen: „Kraftstoffe, Rostlösemittel und andere Sprays sowie Gasflaschen bergen das größte Risiko“, sagt Dr. Thomas Klüner, Abteilungsleiter biologische, chemische und physikalische Einwirkungen, Messstelle bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.
Explosionsgefahr unbedingt eindämmen
Bei der Lagerung der oben genannten Stoffe gilt es insbesondere, die Gefahr von Bränden und Explosionen so gering wie möglich zu halten. Geregelt wird die Lagerung durch die TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ und durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).
„Grundsätzlich sind Arbeitgebende für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlich, auch beim Umgang mit Gefahrstoffen, doch meist delegieren sie die Umsetzung an Führungskräfte“, sagt Klüner.
Aufgaben von Führungskräften
- Gefährdungsbeurteilung: Vorgesetzte ermitteln die Gefährdungen und passende Schutzmaßnahmen. Fachlichen Rat bekommen sie etwa von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt.
- Notfallplanung: Für den Fall einer Havarie ist ebenfalls Vorsorge zu treffen. Das Vorgehen sollte geplant und regelmäßig geübt werden, von der Ersten Hilfe über das Verhalten im Brandfall bis hin zum Umgang mit ausgetretenem Lagergut.
- Unterweisungen: Mindestens einmal jährlich sind Beschäftigte zu unterweisen. Besser sind häufige kurze Unterweisungen, etwa wenn Arbeitsaufträge vergeben werden.
- Betriebsanweisungen: Sie fassen Gefährdungen und daraus abgeleitete Schutzmaßnahmen übersichtlich zusammen. Auch das Verhalten im Gefahrfall, Erste Hilfe und sachgerechte Entsorgung sind zusammengefasst.

Manche Gefahrstoffe dürfen nicht zusammen gelagert werden
Eine zentrale Frage für die sichere Aufbewahrung ist, welche Gefahrstoffe wo gelagert werden müssen. „Manche Stoffe reagieren miteinander und dürfen daher nicht zusammen aufbewahrt werden“, sagt Klüner. Zum Beispiel dürfen oxidierende Stoffe grundsätzlich nicht zusammen mit entzündbaren Stoffen gelagert werden.
Aber auch die Menge der Gefahrstoffe, die gelagert werden soll, spielt eine Rolle. Dieselkraftstoff kann beispielsweise bis zu einer Menge von 100 Kilogramm aufbewahrt werden, ohne dass ein passender Lagerraum benötigt wird. „Generell ist es sinnvoll, Lagermengen von Gefahrstoffen auf Bauhöfen zu minimieren“, rät der Experte. Insbesondere Kraftstoffe werden auf Bauhöfen jedoch oft in großen Mengen benötigt, um Maschinen wie Freischneider, Kettensägen und Rasenmäher zu betreiben.
Klicktipps
- Eine DGUV Information behandelt ausführlich den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen auf Bauhöfen.
- Ein FAQ beantwortet alle wichtigen Fragen rund um die Lagerung von Gefahrstoffen.
Keine Elektroinstallationen in Räumen für die Gefahrstofflagerung
Werden die Höchstmengen überschritten, gilt es, passende Lagermöglichkeiten einzurichten. Dazu gehören Sicherheits- und Gefahrstoffschränke, kleine Kammern bis hin zu großen Lagern. Was sich am besten eignet, hängt von den Lagermengen und den Gefahrstoffen ab. In jedem Fall müssen Vorkehrungen für den Brandschutz und für eine ausreichende Belüftung getroffen werden.
Auch gilt es, baulich für Notfälle – wie den Austritt von Gefahrstoffen – vorzusorgen. Dafür braucht es geeignete Auffangwannen. „In vielen Bauhöfen, aber auch anderen Unternehmen und Einrichtungen mit kleinen Lagermengen reicht es aus, einen kleinen separaten Raum mit Regalen auszustatten, in die die Behälter kommen“, so Klüner.
Wichtig ist, dass diese Räume ohne künstliche Beleuchtung im Lagerraum auskommen, da Elektroinstallationen Explosionen und Brände auslösen könnten. Ansonsten sind zusätzlich Maßnahmen des Explosionsschutzes zu ergreifen.
Gefahrstoffe nicht einfach am Arbeitsplatz lassen
Gefahrstoffe können auf Bau- und Betriebshöfen auch im Freien gelagert werden. Im Falle von Druckgasbehältern ist das aus Arbeitsschutzsicht sogar die bessere Wahl. Denn draußen ist eine ausreichende Belüftung bereits gegeben. Doch auch für Gefahrstofflager im Freien gibt es je nach Gefahrstoff Brand- und Explosionsschutzvorgaben, die Betreiberinnen und Betreiber von Bauhöfen einzuhalten haben.
Wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Gefahrstofflagerung erfüllt sind, braucht es bei der reinen Lagerung (ohne Abfüllen) von verschlossenen Gefahrstoffgebinden auf Bauhöfen im Arbeitsalltag nicht noch zusätzlich persönliche Schutzausrüstung. „Wichtig ist aber, dass alle Beteiligten den Zustand der Lagerungsbehälter regelmäßig prüfen, damit Lecks schnell bemerkt werden“, so Klüner.
Dennoch bleiben Risiken durch menschliches Fehlverhalten. Gegen zwei Grundsätze verstoßen Beschäftigte in der Praxis immer wieder, weiß der Experte: „Obwohl es verboten ist, werden Gefahrstoffe am Arbeitsplatz gelagert.“ Manche Mitarbeitende räumen die Behälter zum Feierabend nicht zurück in den Gefahrstoffschrank, weil sie am nächsten Tag gleich damit weiterarbeiten wollen.
Gut zu wissen
Grundlagen zur Lagerung von Gefahrstoffen
- Sicherheitsschrank: Die Lagerung kann in Sicherheitsschränken erfolgen, die den Zugriff erschweren. Je nach Ausstattung eignen sie sich für unterschiedliche Gefahrstoffe und bieten unterschiedlich guten Brandschutz.
- Behälter: Zur Aufbewahrung eignen sich am besten Behälter aus Metall und Kunststoff. Sie sind bruchsicher und halten lange.
- Kennzeichnung: Kennzeichen außen an den Behältern machen es möglich, direkt zu erkennen, welche Art Gefahrstoff sich darin befindet.
- Mengen: Ob es eigene Lager braucht, hängt auch von den aufzubewahrenden Mengen ab. Die Höchstmenge variiert je nach Art des Gefahrstoffs.
- Lagerraum: Werden nur kleinere Mengen gelagert, reicht ein separater Raum mit Regalen als Lager meist aus. Er muss jedoch ohne künstliches Licht zu beleuchten sein.

Vergiftungsgefahr, wenn die Kennzeichnung fehlt
Ein weiteres Risiko entsteht dadurch, dass Gefahrstoffbehälter nicht korrekt beschriftet werden und dadurch das Wissen schnell verloren geht, was sich im Behälter befindet. Gefahrstoffe werden sogar in improvisierten Behältern aufbewahrt.
„Es ist nicht ungewöhnlich, dass beispielsweise Gurkengläser oder Getränkeflaschen befüllt werden“, sagt Klüner. Doch diese sind zur Aufbewahrung von Gefahrstoffen nicht geeignet, weil sie leicht zerbrechen können. Außerdem besteht bei Lebensmittelbehältern die Gefahr, dass jemand den Inhalt verwechselt und schwere Vergiftungen erleidet.
„Führungskräfte müssen Beschäftigte immer wieder auf diese Gefahren hinweisen und die Schutzmaßnahmen durchsetzen“, so der Experte. Zudem können sie auf die Sicherheitsbeauftragten einwirken, damit diese mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Kolleginnen und Kollegen ermuntern, die Bestimmungen einzuhalten. Denn bei aller Vielfalt der Tätigkeiten auf Bauhöfen – sicher und gesund möchten alle Beschäftigten arbeiten.