In der Regel dürfen Drogentests am Arbeitsplatz nicht ohne Zustimmung der Beschäftigten erfolgen. Arbeitgebende können dennoch bei Risiken durch Drogenkonsum handeln.
Ein flächendeckender, anhaltender Stromausfall wäre eine große Katastrophe, sagt Ralf Fischer. Verantwortliche sollten sich deshalb bestmöglich vorbereiten, etwa mit Notfallplänen.
Die aktuelle GDA-Betriebs- und Beschäftigtenbefragung zeigt positive Entwicklungen im Arbeitsschutz bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und der Schulung von Führungskräften.
Mediation hilft bei festgefahrenen Streitigkeiten am Arbeitsplatz. Vor allem Führungskräfte sollten die Grundlagen kennen, um bei Konflikten im Team gezielt vermitteln.
Bemerken Führungskräfte Suchtmittelmissbrauch bei Beschäftigten, müssen sie eingreifen. Die Vorgehensweise sollte eine Dienstvereinbarung genauer definieren.
Sogenannte „Corporate Influencer“ wie die der Stadt München geben ehrliche Arbeitseinblicke und können so die Arbeitgebermarke und -attraktivität stärken.
Ein Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften oder das Arbeitsschutzgesetz hat rechtliche Folgen. Wie weit das geht, ist den wenigsten Führungskräften bewusst.