Arbeitssicherheit : Sicher und gesund im Homeoffice
Arbeiten im Homeoffice hat sich nach der COVID-19 Pandemie in vielen Unternehmen und Einrichtungen etabliert. Aber auch hier müssen gesundheitliche Risiken bedacht werden, die Bildschirmarbeit an PC-Arbeitsplätzen bergen kann. Für die Beschäftigten zu Hause müssen Arbeitgebende genauso für Sicherheit bei der Arbeit sorgen, wie im Betrieb – denn auch dort greift das Arbeitsschutzgesetz.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Check-up für das Arbeiten im Homeoffice bei hybriden Arbeitsmodellen erstellt. Arbeitgebende unterstützt er bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Homeoffice ihrer Beschäftigten. Für Beschäftigte bietet er konkrete Empfehlungen für die Gestaltung des Arbeitsplatzes zu Hause und die Arbeitsumsetzung dort.
Sieben Schritte zur Gestaltung guter hybrider Bildschirmarbeit
Schritt 1: Begriffe, Anwendungsbereiche und Ziele definieren.
Schritt 2: Geeignete mobile Bildschirmtätigkeiten festlegen
Schritt 3: Zeitliche Rahmenbedingungen für hybride Bildschirmarbeit festlegen
Schritt 4: Regelungen zur Aufteilung bzw. Übernahme der entstehenden Kosten treffen
Schritt 5: Gefährdungsbeurteilung durchführen, Maßnahmen festlegen und umsetzen
Schritt 6: Beschäftigte informieren und unterweisen
Schritt 7: Maßnahmen auf Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen
Im der BMAS Empfehlung für gute hybride Bildschirmarbeit werden die Schritte genauer formuliert.
DGUV Hilfen
Zum Thema sicheres Arbeiten im Homeoffice bietet auch die DGUV ein Portal mit umfangreichen Informationen und Materialien an. Etwa einen Check-up, der Arbeitgebenden hilft, die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten zu Hause zu beurteilen und der Beschäftigten konkrete Empfehlungen für die Gestaltung des Arbeitsplatzes und die Arbeitsumsetzung gibt. Zur Verfügung stehen sowohl eine Kurzversion des Check-Ups als doppelseitigen Aushang, als auch eine ausformulierte Langversion an.
Auch im Homeoffice muss unterwiesen werden
Unabhängig davon, ob hybrides Arbeiten kurzfristig etabliert werden muss, wie während der COVID-19 Pandemie, oder ob es eine langfristig geplante Möglichkeit ist: Das Unternehmen muss dafür sorgen, dass Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz und Maßnahmen zur Gefährdungsverhütung während der Arbeit zu Hause angemessen unterwiesen sind. Und zwar ohne Abstriche. Das kann im Homeoffice auch über eine Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden, dennoch muss die Wirksamkeit überprüft und Unterweisungen unterschrieben werden – wenn nötig, elektronisch.
Unterweisungen im Homeoffice
Zu den wichtigsten Fragen zu Unterweisungen im Homeoffice, den Unterschieden zwischen Homeoffice, Telearbeit und mobilem Arbeiten und zur rechtlichen Einordnung klärt die Fachbereich AKTUELL auf:
- Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie
- Unterweisung im Homeoffice
Mit diesen Leitlinien können Arbeitgebende und Führungskräfte für sicheres Arbeiten der Beschäftigten in den eigenen vier Wänden sorgen – aber natürlich gelten diese Regeln auch für sie selbst.
Weitere Informationen zum Arbeiten im Homeoffice sind beim BMAS nachlesbar. Häufige Fragen und Antworten sind hier gesammelt zu finden.