
Gesundheitsschutz : Post COVID: Betroffenen helfen
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) leiden mindestens zehn Prozent aller COVID-19-Erkrankten an gesundheitlichen Beschwerden, die länger als drei Monate anhalten. Bei hospitalisierten COVID-19-Erkrankten weisen 76 Prozent nach sechs Monaten noch Symptome auf. Die Diagnose: Post COVID.
Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist dieser Krankheitszustand gekennzeichnet durch eine ausgeprägte körperliche und mentale Belastungsintoleranz. Hierunter versteht die Medizin die Verschlechterung des Allgemeinzustandes nach normalerweise unproblematischen Anstrengungen – also beispielsweise starke Erschöpfung nach einem leichten Spaziergang. Ebenfalls treten Atemnot sowie neurokognitive Störungen auf. Vielen Betroffenen ist es nicht möglich, Vollzeit zu arbeiten. Manche sind sogar arbeitsunfähig.
Medientipp
Eine Folge des Podcasts „Ganz sicher“ der BG ETEM behandelt das Post-COVID-Syndrom. Bernfried Fleiner und Dr. Kai Wohlfarth sprechen über Symptome, Therapien und den Umgang mit Betroffenen in Unternehmen.
Tipps für Führungskräfte: Was tun bei Post COVID unter Beschäftigten?
Unternehmen können Beschäftigte unterstützen, die nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von Langzeitfolgen betroffen sind. Führungskräfte sollten aktiv auf die Betroffenen zugehen und mit ihnen darüber sprechen, welche Hilfe sie benötigen. Das könnte beispielsweise sein:
- Arbeitsumfang anpassen
- Arbeits- und/oder Pausenzeiten flexibilisieren
- Gegebenenfalls eine Wiedereingliederung durchführen
Mehr Informationen und Tipps finden Führungskräfte auf einem neuen Informationsportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Umfassendes Diagnoseverfahren für Beschäftigte mit Post COVID
Weil Post COVID noch nicht lange bekannt ist, sind die Ursachen und Verläufe bislang nicht vollständig erforscht. Ebenso schwer ist aktuell abzuschätzen, welche Therapien greifen. Einen wichtigen Schritt gehen derzeit die berufsgenossenschaftlichen Kliniken (BG Kliniken). Sie entwickelten mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) den sogenannten Post-COVID-Check.
Dabei arbeiten verschiedene Disziplinen zusammen, um die vielfältigen Symptome möglichst gut zu erfassen und eine treffende Diagnose stellen zu können. Das Angebot richtet sich an Betroffene aller Branchen, die an Spätfolgen einer COVID-19-Erkrankung leiden. Darüber hinaus können Personen, die nach einer berufsbedingten Corona-Erkrankung an Langzeitfolgen leiden, die Post-COVID-Sprechstunde, die Post-COVID-Reha und das Post-COVID-Programm der BG Kliniken in Anspruch nehmen.
Unterstützung erhalten Betroffene zudem durch das Reha-Management der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie kümmern sich nach dem Post-COVID-Check gegebenenfalls um die Rehabilitation und Nachsorge.
Mehr über das Post-COVID-Syndrom
- FAQ zu Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkankung des Robert Koch Instituts
- Überblick zu COVID-19 als Berufskrankheit und Arbeitsunfall der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Patientenleitlinie der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland (AWMF)