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Schutz vor Lärm im Büro
Lärm im Büro beeinträchtigt nicht nur die Konzentration und Leistungsfähigkeit, sondern auf Dauer auch die Gesundheit. © iStock/fizkes

Gesundheitsschutz : Schutz vor Lärm im Büro

Gesundheitsschädlicher Lärm am Arbeitsplatz gibt es nicht nur in Maschinenhallen, sondern auch im Büro. Führungskräfte können gegensteuern.

Rotes Ziegelmauerwerk, riesige Sprossenfenster, nackte Betonböden sowie Tischböcke mit langen, weißen Arbeitsplatten, auf denen sich ein Flachbildschirm an den nächsten reiht: So sehen Büros, die wir heutzutage als modern empfinden. Das Open Plan Office – schlicht Großraumbüro – liegt voll im Trend. Es soll agiles Arbeiten und eine offene Kommunikation unter den Beschäftigten ermöglichen.

Doch das Gegenteil ist der Fall, wie die amerikanischen Wissenschaftler Ethan Bernstein und Stephen Turban in einer empirischen Studie herausfanden. Die direkte Kommunikation nimmt in den ihren untersuchten Großraumbüros um 70 Prozent ab. Stattdessen kommunizieren die Beschäftigten lieber elektronisch.

Schlechte Akustik und Lärm in Großraumbüros

Das bestätigt auch Dr. Florian Schelle vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA): „Es werden immer dieselben Fehler gemacht,“ zieht der Forscher kritisch Bilanz. Das IFA hat im Jahr 2017 in 13 Unternehmen untersucht, ob bestehende Regelwerke für den Lärmschutz in der Branche Bürobetriebe angemessen und wirksam sind.

Nicht nur bei der Studie – auch bei der täglichen Arbeit des IFA – stellt Schelle immer wieder fest, dass die Raumakustik in Büros unzureichend ist. In den Lärmschutz wird meist aus Kostengründen zu wenig investiert.

Büroangestellte fühlen sich häufig durch Lärm gestört

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat 2012 gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung eine Repräsentativbefragung unter 20.036 Erwerbstätigen durchgeführt. Dabei gaben 13,6 Prozent der befragten Männer und 12,6 Prozent der Frauen an, unter Lärm am Arbeitsplatz zu leiden.

Was Lärm ist, hängt weniger vom Schalldruckpegel alsvon der menschlichen Bewertung ab: Alle unerwünschten, belästigenden oder störenden, die Leistungsfähigkeit und Gesundheit beeinträchtigenden Geräusche sind Lärm. An Büroarbeitsplätzen kommt es so gut wie nie zu Lärmeinwirkungen, die das Gehör schädigen können. Es geht hier um extra-aurale, nicht das Ohr betreffende Lärmwirkungen mit gravierenden Folgen.

Lärm senkt das Wohlbefinden und die Produktivität

Bei andauernder Lärmeinwirkung kommt es zu physischen wie psychischen Regulationsmechanismen – insbesondere bei geistigen Tätigkeiten, die eine hohe Konzentration und Aufmerksamkeit erfordern. Der Körper reagiert mit erhöhter Ausschüttung von Stresshormonen, der Verengung von Blutgefäßen oder der Verspannung der Muskeln.

Körperliche Symptome:

  • Kopfschmerzen
  • Magen-Darm-Problemen
  • Herz-Rhythmus-Störungen
  • Erkrankungen des Skelett- und Muskelapparats

Psychischen Reaktionen auf Lärm:

  • Anspannung
  • Nervosität
  • Resignation bis hin zur Depression
  • Geminderte Konzentration
  • Erhöhte Fehlerhäufigkeit
  • Sinkende Produktivität

Die wenigsten Büros sind raumakustisch gut geplant

Grundsätzlich sollten Bürogebäude und -einrichtungen so beschaffen sein, dass die Nachhallzeiten gering sind. Schallharte Oberflächen wie bodentiefe Glasfronten, Betondecken, Marmorböden oder Stahlmöbel sind eher ungeeignet.

In Bürogebäuden sind sie dennoch häufig anzutreffen. Richtig eingesetzt schaffen schallabsorbierende Produkte wie Akustikdecken, Teppichböden, Wandpaneele, Lamellenstores oder Schallschutzbilder wirksam Abhilfe – sie können sogar dekorativ sein. Die DGUV Information 215-443 sowie das Lärmschutzarbeitsblatt IFA-LSI-01-200 geben einen guten Überblick über verfügbare Produkte und Materialien. Neben Bezugsquellen bieten sie praktische Hilfen und technische Daten zur akustischen Ausstattung von Büros.

7 Tipps für Führungskräfte

Für mehr Ruhe in Großraumbüros

  • Fachleute für Planung und Akustik zu konsultieren: kostenlose Beratung und Messungen bieten die Unfallversicherungsträger
  • Akustikdecke und Teppich als Grundausstattung einplanen
  • Schallschirme wirken nur dann, wenn die übrige Umgebung ausreichend Schall absorbiert
  • Beschäftigte bereits in der Planungsphase einbeziehen, das bietet höhere Akzeptanz der Belegschaft für Teamarbeitsflächen
  • Kommunikations- und Verhaltensregeln für alle Beschäftigten erarbeiten und festlegen
  • Auf Tätigkeiten basierende Zonen planen und akustisch voneinander abschirmen, zum Beispiel Räume für Ruhearbeit und Besprechungen anbieten
  • Drucker und laute Geräte in separaten Räumen aufstellen und „Durchgangsverkehr“ vermeiden

Lärmbelastung regelmäßig in der Gefährdungsbeurteilung überprüfen

„Arbeitgebende sind verpflichtet, den Beschäftigten konzentrationsgerechte Räume zur Verfügung zu stellen“, betont Dr. Schelle die Verantwortung der Betriebe. Dies geschieht am besten durch eine regelmäßige fachkundige Bewertung der Lärmbelastung in der Gefährdungsbeurteilung. Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist in der Gefährdungsbeurteilung unter anderem die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte hinsichtlich möglicher Gefährdungen zu überprüfen.

Mit Erscheinen der ASR A3.7 „Lärm“ existieren konkrete und bindende Vorgaben zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm. Somit sind zum Beispiel Messungen der Nachhallzeit durchzuführen und Beurteilungspegel zu bestimmen. Zudem sind die Auswirkungen extra-auraler Lärmeinwirkungen auf die Psyche zu berücksichtigen: etwa die beeinträchtigende Wirkung von Gesprächen und Laufgeräuschen in Mehrplatzbüros.

Persönliche Schutzmaßnahmen als letztes Mittel

Grundlegend sollte die lärmarme Gestaltung von Arbeitsstätten schon bei der Planung berücksichtigt werden. Dennoch erweist sich nach durchgeführter Gefährdungsbeurteilung häufig, dass die bauliche Ausstattung bestehender Arbeitsstätten nicht ausreicht. Umbauten und andere ergänzende technische Maßnahmen sind dann gesetzlich vorgeschrieben.

Erst danach kommen organisatorische Abhilfe und Persönliche Schutzausrüstungen wie Gehörschutzstöpsel ins Spiel. Das Tragen von Kopfhörern beziehungsweise das Hören leiser Musik zum Ausblenden von Gesprächen sollte eine Ausnahme sein.

Autorin: Manuela Müller